DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
03.07.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
5.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 5.000€ belegt. Nach dem feststehenden Aufstieg in die 2. Bundesliga beim Spiel gegen Viktoria Köln stürmten mehrere Tausend Fans den Rasen des Donaustadions und brannten mind. einen pyrotechnischen Gegenstände ab. Der Verein kann bis zu 1.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.05.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
12.250€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 12.250€ belegt. Beim Heimspiel gegen Jahn Regensburg brannten Ulmer Fans mindestens 31 Bengalische Fackeln und vier Rauchkörper ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.050€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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14.05.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
1.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Wegen eines Flitzers beim Heimspiel gegen Preußen Münster wurde der SSV Ulm 1846 Fußball vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 1.000€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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17.04.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Wegen 5 abgebrannter pyrotechnischer Gegenstände beim Heimspiel gegen Sandhausen wurde der SSV Ulm 1846 mit einer Strafe in Höhe von 1.750€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 550€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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20.02.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
5.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Spiel gegen Freiburg II riefen mehrere Männer aus dem Ulmer Zuschauerbereich einer Frau im Innenraum zweimal einen anstößigen Spruch zu.
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01.02.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fussball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.450€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln zeigten die mitgereisten Ulmer Fans mehrere Pyro-Shows, bei denen laut DFB angeblich nur 7 pyrotechnische Gegenstände zum Einsatz kamen. Der SSV Ulm kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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28.11.2023 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 4.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mannheim brannten die SSV-Fans mindestens 10 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für ungefähr eine Minute unterbrochen werden musste. Der Aufsteiger kann von der Strafe bis zu 1.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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24.11.2023 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 5.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen 1860 München brannten die SSV-Fans mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Aufsteiger kann von der Strafe bis zu 1.850€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben