DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
03.12.2018 | 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Köln
175€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Köln
Für das Zünden eines pyrotechnischen Gegenstandes beim Spiel gegen Wiesbaden muss Fortuna Köln eine Geldstrafe in Höhe von 175 € zahlen. Die Strafe wurde um 50 % reduziert, da der Täter identifiziert wurde.
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22.10.2018 | 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Köln
1.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Köln
Wegen eines Flitzers beim Spiel gegen den KFC Uerdingen muss Fortuna Köln eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 € zahlen.
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17.09.2018 | 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Köln
300€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Köln
Fortuna Köln wurde vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 € verurteilt, da beim Drittligaspiel gegen Preußen Münster ein Bierbecher in Richtung des Schiedsrichtergespanns geworfen wurde.
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13.12.2016 | 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Köln
1.500€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Köln
Für das Abbrennen von Pyrotechnik in Paderborn wurde Fortuna Köln mit einer Strafe in Höhe von 1.500 € belangt.
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05.10.2015 | 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Köln
750€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Köln
Fortuna Köln muss eine Strafe in Höhe von 750 € zahlen, da nach dem Spiel gegen Großaspach zwei gefüllte Bierbecher in Richtung des Schiedsrichters geworfen wurden.
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18.05.2015 | 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Köln
1.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Köln
Für das Zünden eines Knallkörpers beim Spiel gegen die zweite Mannschaft des VfB Stuttgarts muss Fortuna Köln eine Strafe in Höhe von 1.000 € zahlen.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben