DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
20.09.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafen in Höhe von 32.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen den HSV brannten die Effzeh-Fans mindestens 50 Bengalos ab. Zudem lief ein "Flitzer" über das Spielfeld. Beim DFB-Pokalspiel in Sandhausen wurde im Kölner Gästeblock darüber hinaus eine Fackel gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Zum Bild
25.07.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 27.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mainz warfen Kölner Fans vor der Ausführung eines Eckballs mehrere Gegenstände wie Feuerzeuge und Becher in Richtung eines Mainzer Spielers. Zudem brannten die mitgereisten Effzeh-Fans zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände ab. Da der 1. FC Köln in beiden Fällen jeweils zwei Täter ermittelte, wurde die Strafe für das Werfen von Gegenständen um 25% und für das Zünden von Pyrotechnik um 50% reduziert. Der Verein kann bis zu 9.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
24.07.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 23.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen RB Leipzig warfen Kölner Fans eine Glasflasche und mindestens drei weitere Gegenstände in Richtung Leipziger Spieler. Beim Heimspiel gegen Leverkusen am es im Oberrang zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Kölner und Leverkusener Anhängern. Hierbei wurde ein Gästeordner von einem Faustschlag verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Eine weitere Ordnerin wurde beim Versuch, die Kölner Zuschauer aufzuhalten, leicht an der Hand verletzt. Da der 1. FC Köln anschließend vier Täter ermittelte, wurde die dafür vorgesehene Geldstrafe von mindestens 20.000 Euro auf 12.000 Euro reduziert. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.07.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen einem beleidigenden Banner, einem Flitzer und vier abgebrannten Bengalos beim Heimspiel gegen Union Berlin wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 17.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen vier gezündeter Bengalos beim Spiel in Augsburg wurde der 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Zwei der vier Täter konnten seitens des 1. FC Köln ermittelt werden, wodurch sich die eigentliche Geldstrafe hierfür gemäß Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent reduzierte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 670€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.06.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen zwei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Bochum mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.50€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.06.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des Abbrennens von mindestens 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Mönchengladbach mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.05.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 37.000€ belegt. Hiervon fallen 10.000€ auf die Fan-Proteste beim Heimspiel gegen Frankfurt an, bei dem insbesondere Goldtaler auf den Rasen geworfen wurden. Die Partie musste daraufhin für dreieinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Köln-Fans bei der Partie insgesamt 55 pyrotechnische Gegenstände ab. Da der Club zwei Täter identifizieren konnte, reduziert sich die Strafe um 50%. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wovon in etwa 3.300€ für Fan-Dialoge verwendet werden können.
08.05.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 57.000€ belegt. Hiervon fallen 10.000€ auf die Fan-Proteste beim Heimspiel gegen Hoffenheim an, bei dem insbesondere Goldtaler und Tennisbälle, auf den Rasen geworfen wurden. Die Partie musste daraufhin für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Köln-Fans zu Beginn der Partie 17 Blinker, ein Bengalo und neun Rauchbomben ab. In der 80. Minute wurden weitere 20 Bengalische Fackeln gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 19.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wovon in etwa 3.300€ für Fan-Dialoge verwendet werden können.
30.04.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Freiburg zündeten Effzeh-Fans 4 pyrotechnische Gegenstände. Die Strafe hierfür beträgt 4.000€. Darüber hinaus wurden zahlreiche Süßigkeiten auf das Spielfeld geworfen, was für eine Spielunterbrechung von 5 Minuten sorgte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen, darunter bis zu 3.300€ für Fan-Dialoge, verwenden.
04.04.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Dortmund warfen Kölner Fans diverse Gegenstände, vor allem Schokomünzen, auf den Rasen, um gegen einen möglichen DFL-Investor zu protestieren. Die Partie musste für knapp 5 Minuten unterbrochen werden. Beim Spiel in Bremen warfen Kölner Fans zahlreiche Tennisbälle auf das Spielfeld, was zu einer Spielunterbrechung von rund 3 Minuten führte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
26.02.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen eines abgebrannten Bengalos beim Spiel gegen Heidenheim wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 1.000€ belegt. Hiervon kann der Effzeh bis zu 300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.02.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe 46.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen warfen Kölner Fans einen Becher, zwei Feuerzeuge und mehrere Münzen in den Innenraum, wobei einer der Schiedsrichter-Assistenten von hinten getroffen wurde. Darüber hinaus versuchte eine größere Anzahl von Kölner Anhängern vor Beginn des Bundesligaspiels in Bochum den Einlassbereich zu stürmen. Die Polizei musste daraufhin den Ordnungsdienst unterstützen, woraufhin es zu körperlichen Auseinandersetzungen kam. Zudem wurde in der zweiten Halbzeit ein Knallkörper in den Innenraum geworfen. Der Effzeh kann bis zu 15.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
24.01.2024 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen drei gezündeter Bengalos beim DFB-Pokalspiel in Kaiserslautern sowie vier Bengalos beim Spiel in Darmstadt wurde der 1. FC Köln vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 7.000€ belegt. Der Effzeh kann von der Strafe bis zu 2.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.01.2024 | 1. Liga
Geldstrafen für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu Geldstrafen in Höhe von 433.000€ verurteilt. Beim Derby gegen Mönchengladbach wurden vor dem Anpfiff in der Südkurve mindestens 40 Bengalische Feuer, 20 Blinker, 40 Rauchtöpfe und mehr als 500 sogenannte Römische Lichter, die aus etwa zwei Dutzend Abschussvorrichtungen über den gesamten Fanblock verteilt abgefeuert wurden, gezündet. Aufgrund der massiven Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um fast sechseinhalb Minuten. Darüber hinaus wurden vor dem Spiel und im weiteren Spielverlauf insgesamt 20 Bengalos abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Frankfurt versuchte eine Gruppe von etwa zehn Effzeh-Fans eine Sicherheitskontrolle vor dem Gästeblock gewaltsam zu durchbrechen. Dabei wurde ein Ordner durch einen Schlag ins Gesicht verletzt. Zudem brannten Kölner Zuschauer in der 44. Minute drei Bengalische Feuer ab. Für die Pyro-Show beim Derby wird der Effzeh mit einer Strafe in Höhe von 420.000€ belegt, die Vorfälle in Frankfurt werden mit 13.000€ belangt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 144.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Ursprünglich hatte das DFB-Sportgericht eine Strafe in Höhe von 595.000€ beantragt. Diese Strafe wurde vom Sportgericht jedoch reduziert, da der Verein Täter identifizieren konnte und gegen diese Stadionverbotsverfahren eingeleitet habe. Zum Bild
18.12.2023 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Der 1. FC Köln muss wegen des Abbrennens von 5 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Bremen eine Strafe in Höhe von 5.000€ an den DFB zahlen. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
16.11.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen sechs gezündeten Rauchtöpfen beim Heimspiel gegen Wolfsburg muss der 1. FC Köln eine Strafe in Höhe von 6.000€ zahlen. Dem Effzeh wird hiervon nachgelassen, bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
29.09.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen 13 abgebrannter pyrotechnischer Gegenstände beim DFB-Pokalspiel in Osnabrück muss der 1. FC Köln eine Geldstrafe in Höhe von 13.000€ zahlen. Der Effzeh kann bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
28.07.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bremen brannten Kölner Fans mindestens 34 Bengalische Feuer, Blinker und Rauchbomben ab. Der Effzeh kann von der Strafe bis zu 12.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
21.07.2023 | 1. Liga
Geldstrafen für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu Geldstrafen in Höhe von 55.500€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund brannten die mitgereisten Effzeh-Fans insgesamt 86 bengalische Fackeln ab. Da der Club jedoch zwei Täter identifizieren konnte, reduzierte sich die Strafe von ursprünglich 86.000€ um 50% auf 43.000€. Darüber hinaus griffen Kölner Anhänger bei der Einlasskontrolle in Hoffenheim einen Ordner an, dieser musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Strafe von Ursprünglich 25.000€ wurde ebenfalls um 50% reduziert, da der Effzeh wiederum zwei beteiligte Fans identifizieren konnte. Der Verein kann bis zu 18.500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Zum Bild
21.07.2023 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen wurden im Gästeblock mindestens 8 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und unzählige Tennisbälle auf das Spielfeld geworfen, weshalb die Partie für mehr als eine Minute unterbrochen werden musste. Später flog ein weiterer Tennisball auf den Platz. Der Effzeh kann bis zu 6500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.07.2023 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen 10 gezündeter pyrotechnische Gegenstände beim Auswärtsspiel bei Union Berlin muss der 1. FC Köln eine Strafe in Höhe von 10.000€ zahlen. Hiervon kann der Effzeh bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.06.2023 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen 7 geworfener Plastikbecher beim Spiel gegen Wolfsburg muss der 1. FC Köln eine Strafe in Höhe von 7.000€ zahlen. Der Effzeh kann von der Strafe bis zu 2300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.03.2023 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Freiburg beschädigten Effzeh-Fans die Toilettenanlagen im Freiburger Stadion, rissen Spülkästen und Handtrockner aus den Wänden und setzten die Sanitäranlage unter Wasser. Zudem wurden die Anlagen großflächig mit Graffiti beschmiert, wobei insgesamt ein Sachschaden in mittlerer vierstelliger Höhe entstand. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.03.2023 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Gelstrafe für den 1. FC Köln
Wegen 9 gezündeter Bengalen beim Heimspiel gegen Schalke muss der 1. FC Köln eine Strafe in Höhe von 4.500€ zahlen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Da der 1. FC Köln nachträglich zwei Täter ermitteln konnte, wurde die Strafe von ursprünglich 9.000€ um 50% auf 4.500€ reduziert.
06.02.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 119.500€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen Bayer Leverkusen zündeten Effzeh-Fans in der Südkurve mindestens zwölf Rauchtöpfe und 45 Bengalische Feuer sowie eine Vielzahl an Leuchtkugeln aus zwölf Feuerwerksbatterien. Ursprünglich hätte die vom DFB angesetzte Strafe 237.000€ betragen. Da der Verein jedoch Täter identifizieren konnte, reduziert sich die Geldstrafe um 50 Prozent auf 118.500€. Zudem brannten Köln-Fans beim Spiel in Berlin einen Rauchtopf ab, wofür 1.000€ fällig werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 39.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
16.01.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Mainz wurden im Gästeblock zwei Pyro-Shows mit mindestens 64 abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen gezeigt und Mainzer Spieler mit Bier beim Torjubel mit Bier überschüttet. Darüber hinaus wurden beim Derby in Mönchengladbach mindestens 5 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Effzeh kann von der Strafe bis zu 23.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
10.10.2022 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000€ belegt. Effzeh-Fans brannten beim DFB-Pokalspiel in Regensburg mindestens 15 Rauchtöpfe und beim Heimspiel gegen Stuttgart ein bengalisches Feuer ab. Zum Bild
04.07.2022 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 5 Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 231.200€ belegt. Bei den Spielen bei Union Berlin (60 pyrotechnische Gegenstände), gegen Mainz (18 pyrotechnische Gegenstände) und Wolfsburg (21 pyrotechnische Gegenstände) haben Effzeh-Fans jeweils Pyrotechnik abgebrannt. Nach dem Heimspiel gegen Wolfsburg stürmten zudem tausende Fans den Platz, um den Einzug in den Europapokal zu feiern. Zudem brannten die Kölner beim Auswärtsspiel in Stuttgart mindestens 104 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb sich der Anpfiff der Partie um rund eine Minute verzögerte. Für die gezündete Pyrotechnik werden insgesamt 203.000€ fällig, der Platzsturm kostet dem Effzeh 15.000€ und der verspätete Anpfiff in Stuttgart schlägt mit 13.200€ zu Buche. Update 04.01.2023: Das DFB-Sportgericht hat die Strafe vom Wolfsburg-Spiel wegen erfolgreicher Täterermittlung von 36.000 Euro auf 28.500 Euro reduziert. Zum Bild
21.08.2020 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 47.000€ verurteilt. Beim Derby in Düsseldorf wurden im Gästeblock mindestens 63 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Von der Strafe kann der Verein 15.700€ für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Das DFB-Sportgericht hat dem 1. FC Köln aufgrund der angespannten Situation während der Corona-Pandemie einen Rabatt in Höhe von 25% gewährt. Zum Bild
21.01.2020 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen mit einer Strafe in Höhe von 60.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Saarbrücken (23 pyrotechnische Gegenstände) sowie beim Auswärtsspiel in Mainz (29 Bengalos) wurde im Gästeblock jeweils Pyrotechnik abgebrannt. Zum Bild
10.12.2019 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhalten eines Anhängers zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ verurteilt. Beim Derby gegen Mönchengladbach wurde ein Böller in den Innenraum des Stadions geworfen, wodurch 12 Personen verletzt wurden. Da der der Täter ermittelt werden konnte, beläuft sich die Strafe nur auf 5.000€. Ohne eine entsprechende Täterermittlung würde die Strafe mindestens 40.000€ befragen.
27.06.2019 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.900€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Magdeburg wurden im Verlaufe des Spiels insgesamt 19 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Als Fans des 1. FC Magdeburg versucht haben in den Gästebereich vorzudringen, wurden 6 Bengalos in Richtung der FCM-Fans geworfen, wovon 4 im Fangnetz landeten. Bis zu 6.300€ kann der Effzeh für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Zum Bild
11.06.2019 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 4 Fällen mit einer Strafe in Höhe von 11.900€ belegt. Bei den Spielen in Ingolstadt (7), Heidenheim (12) und Duisburg (1 pyrotechnischer Gegenstand) wurde jeweils Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wird ein Flitzer beim Heimspiel gegen Darmstadt 98 bestraft. Zum Bild
05.02.2019 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 7500€ verurteilt. Beim Spiel in Regensburg wurden mindestens 10 pyrotechnische Gegenstände gezündet sowie 3 Becher auf das Spielfeld geworfen. Zum Bild
27.08.2018 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Der 1. FC Köln muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 € zahlen, da beim Spiel in Bochum im Gästeblock vier pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Zum Bild
15.06.2018 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 € verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Berlin wurde im Gästeblock vermehrt Pyrotechnik gezündet. Bestraft werden außerdem die Auseinandersetzungen beim Spiel in Wolfsburg, bei dem laut DFB einige Anhänger vom Unterrang in den Oberrang vordringen wollten. Zudem wurden die sanitären Anlagen im Gästebereich erheblich beschädigt.
27.03.2018 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Der DFB hat den 1. FC Köln wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 € verurteilt. Beim Spiel gegen den VfB Stuttgart hatte ein Vorsänger der Südkurve Köln Ron-Robert Zieler über das Megaphon wiederholt beleidigt und diffamiert. Bei der Strafe wurde berücksichtigt, dass der 1. FC Köln gegen den Capo ein zweijähriges Stadionverbot ausgesprochen hat.
19.02.2018 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 5
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Der 1. FC Köln wurde für das unsportliche Verhalten seiner Anhänger in 5 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 € verurteilt. Geahndet wurden ein Böller beim Spiel gegen Leverkusen, beleidigende Banner bezüglich Dietmar Hopp, pyrotechnische Gegenstände in Mainz und Hamburg sowie der Fahnenklau beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach.
05.10.2017 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Mehrere Bengalische Feuer im Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach
30.06.2017 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe und Geldauflage für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen unsportlichen Verhaltens der Fans in 3 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 € verurteilt. Bis zu 11.500 € kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Außerdem muss der Effzeh eine Geldauflage von 10.000 € an die Sepp-Herberger-Stiftung des DFB zahlen. Damit bestraft der Verband Beleidigungen ggü. Dietmar Hopp, das Zünden von Pyrotechnik in Leverkusen sowie ein Platzsturm beim Spiel gegen Mainz.
06.03.2017 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 4 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 € verurteilt. Davon kann der Verein 12.000 für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Damit bestraft der Verband das teilweise massive Abbrennen von Pyrotechnik gegen Freiburg sowie beim Derby in Mönchengladbach. Außerdem wurden in Frankfurt Bierbecher in andere Zuschauerblöcke geworfen und in Hoffenheim beleidigende Gesänge angestimmt.
20.06.2016 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Für ein beleidigendes Banner gegen Frankfurt sowie das Zünden von Rauchtöpfen in Dortmund wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 14.000 € belangt.
04.02.2016 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Für das Abbrennen von Pyrotechnik in Leverkusen und Darmstadt wurde der 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 € belegt. In Leverkusen wurden zudem zwei Feuerwerkskörper in Richtung des Linienrichters geworfen.
12.03.2015 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe, Auflagen und drei Teilausschlüsse für 1. FC Köln
Nach den Vorkommnissen bei der Partie in Mönchengladbach hat das DFB-Sportgericht den 1. FC Köln zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 € sowie drei Zuschauerteilausschlüssen verurteilt. Somit müssen bei den Spielen gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke die Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südkurve geschlossen bleiben. Außerdem werden dem Effzeh Maßnahmen wie z.B. personalisierte Tickets bei Auswärtsspielen auferlegt. Von der Strafe kann der Verein bis zu 120.000 € für gewaltpräventive und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Beim Derby in Mönchengladbach wurde mehrfach Pyrotechnik abgebrannt. Nach dem Schlusspfiff stürmten rund 20 Kölner in Maleranzügen den Platz, wo mit Pyrotechnik geworfen wurde und es zu Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst kam. Weiterhin kam es beim Pokalspiel in Duisburg neben dem Abbrennen von Pyrotechnik auch zu einem Blocksturm sowie zu Auseinandersetzungen mit der Polizei.
19.02.2014 | 2. Liga
geahndete Vorfälle: 5
Geldstrafe, Auflage und Teilausschluss auf Bewährung für 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 5 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 € und einer Bewährungsstrafe belangt: Sollte sich das Fehlverhalten von Fans wiederholen, muss der Effzeh den kompletten Stehplatzbereich bei zwei Heimspielen schließen. Zudem muss der Verein 30.000 € in Maßnahmen zur Gewaltprävention und Täterermitllung verwenden. Damit bestraft der DFB vor allem die Vorkommnisse beim Derby in Düsseldorf: So wurden schon vor dem Spiel die Eingangskontrollen überrannt sowie Flaschen, Sitzschalen, Böller, Bengalos und eine Leuchtrakete in andere Zuschauerbereiche geworfen. Während des Spiels wurde weiterhin massiv Pyrotechnik gezündet und verschiedene Gegenstände (u.a. eine kleine Schnapsflasche und Feuerzeuge) auf das Spielfeld geworfen. Außerdem wurden in Paderborn mehrere Gegenstände geworfen, beim DFB-Pokalspiel in Trier Pyro gezündet und in Bochum durch etwa 50 Kölner das Stadion gestürmt. Des Weiteren wurde beim Heimspiel gegen Paderborn ein Zuschauer durch einen Knallkörper verletzt.
18.07.2013 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 3 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 € verurteilt. Bestraft wird das Zünden von Pyrotechnik in Cottbus, Rostock und Duisburg.
01.07.2012 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 2
01.04.2012 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
01.01.2012 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
01.10.2011 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
01.09.2011 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Grund: Fäkalien-Attacke
01.05.2011 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
01.02.2011 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
01.12.2010 | 1. Liga
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Grund: Personen auf dem Platz
*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben