DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
Bild: imago
Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
28.01.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
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10.800€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Preußen Münster
Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Nürnberg wurden im Gästeblock mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für die SpVgg Fürth

18.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SpVgg Fürth
Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Fürth wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Regensburg wurden im Gästeblock mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim

350€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Wegen eines gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in München wurde der SV Waldhof Mannheim mit einer Strafe in Höhe von 350€ belegt. Der Verein kann bis zu 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

4.900€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.900€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Verl wurden im Gästeblock mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

9.500€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Gästeblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und ein Rauchtopf in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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24.01.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für Hannover 96

12.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hannover 96
Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Paderborn wurden im Gästeblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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24.01.2025 | 1. Liga
Geldstrafe für Mainz 05

3.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Mainz 05
Wegen drei gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Augsburg wurde der 1. FSV Mainz 05 mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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24.01.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für Darmstadt 98

12.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Darmstadt 98
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke wurden im Gästeblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.01.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
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25.630€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.630€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hannover 96 II wurden im Heimbereich mindestens 63 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und hiervon ein Bengalo in den Innenraum geworfen. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für rund 50 Sekunden unterbrochen werden. Darüber hinaus wurde ein Spieler der Gäste sowie der Linienrichter mit einem Laserpointer geblendet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.01.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld

8.750€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mannheim wurden im Gästeblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.01.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München

1.050€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für 1860 München
Wegen drei gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Hansa Rostock wurde der TSV 1860 München mit einer Strafe in Höhe von 1.050€ belegt. Der Verein kann bis zu 350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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22.01.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für den SV Sandhausen

3.500€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SV Sandhausen
Wegen zehn gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Erzgebirge Aue wurde der SV Sandhausen mit einer Strafe in Höhe von 3.500€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben