DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

01.09.2022 | 3. Liga

Geldstrafe für 1860 München
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1.750€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für 1860 München
Wegen mindestens 5 abgebrannter Gegenstände beim Auswärtsspiel in Dresden muss der TSV 1860 München eine Strafe in Höhe von 1.750€ zahlen. Zum Bild
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30.08.2022 | 3. Liga

Geldstrafe für den MSV Duisburg
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300€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den MSV Duisburg
Wegen eines geworfenen Feuerzeugs beim Spiel in Osnabrück muss der MSV Duisburg eine Strafe in Höhe von 300€ zahlen.
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29.08.2022 | 2. Liga

Geldstrafe für den Hamburger SV
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37.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 37.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Rostock brannten HSV-Fans im Gästeblock mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem kam es während der Halbzeitpause im Stadionumlauf zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Heim- und Gästezuschauern. Hierbei wurden zunächst Hamburger Zuschauer mit Pyrotechnik beworfen und beschossen, erwiderten sodann aber diesen Beschuss, indem sie ebenfalls Pyrotechnik warfen und abfeuerten. Die Lage konnte erst durch starke Polizeikräfte beruhigt werden. Zum Bild
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25.08.2022 | 2. Liga

Geldstrafe für Hannover 96
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16.200€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Hannover 96
Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.200€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern brannten die mitgereisten 96-Fans mindestens 27 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.400€ für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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02.08.2022 | 2. Liga

Geldstrafe für Werder Bremen
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40.800€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 47.800€ belegt. Beim Heimspiel gegen den SSV Jahn Regensburg brannten Werder Fans mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus stürmten nach dem Abpfiff mehrere Tausend Fans den Rasen, um den direkten Wiederaufstieg in die Bundesliga zu feiern. Update 03.11.2022: Das DFB-Sportgericht hat die Strafe um 7.000€ auf 40.800€ reduziert, da der Verein umfangreiche Maßnahmen in die Wege geleitet hatte, um einen etwaigen Platzsturm zu verhindern. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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01.08.2022 | 2. Liga

Geldstrafe für Hansa Rostock
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85.725€
geahndete Vorfälle: 7

Geldstrafe für Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat den F.C. Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 7 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 105.725€ verurteilt. Bei den Heimspielen gegen den FC St. Pauli und den Hamburger SV kam es im Stadionumlauf jeweils zu starken Auseinandersetzungen zwischen den Hansa-Fans und den angereisten Gästefans. Dabei wurden die Gästefans unter anderem mit Pyrotechnik beworfen und beschossen - die Lage konnte erst durch starke Polizeikräfte beruhigt werden. Beim Spiel gegen St. Pauli wurden zudem mindestens 28 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und eine Getränkedose auf das Spielfeld geworfen. Beim Spiel gegen den Hamburger SV wurden darüber hinaus mindestens 3 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und 5 Papierrollen auf das Spielfeld geworfen, weshalb die Partie für knapp eine Minute unterbrochen werden musste. Darüber hinaus brannten Hansa-Fans im unbesetzten Pufferblock mehrere HSV-Schals und Fahnen vollständig ab, weshalb die Spiel für zwei weitere Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 35.100€ für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Update 12.12.2022: Das DFB-Sportgericht hat die Strafe für Hansa Rostock am 12. Dezember 2022 um 10.000€ auf 95.725€ reduziert. Update 13.01.2023: Das DFB-Sportgericht hat die Strafe auch für die Vorfälle beim HSV-Spiel um 10.000€ reduziert, da der Verein insgesamt 6 beteiligte Täter identifizieren konnte. Zum Bild
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27.07.2022 | 2. Liga

Geldstrafe für den Hamburger SV
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22.700€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.700€ verurteilt. Beim Relegationsspiel gegen Hertha BSC sollen die HSV-Fans mindestens 28 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt haben wobei ein Bengale in den Strafraum geworfen wurde. Zudem lief ein geringe Anzahl an HSV-Fans durch geöffnete Tore in den Innenraum, nicht aber auf das Spielfeld. Der Hamburger SV kann von der Strafe bis zu 7.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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21.07.2022 | 1. Liga

Geldstrafe für Bayer Leverkusen
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2.800€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Bayer Leverkusen
Das DFB-Sportgericht hat Bayer 04 Leverkusen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Sinsheim wurden im Gästeblock mindestens 3 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, weshalb sich der Anpfiff um 2 Minuten verzögerte. Da der Verein einen der Fans identifizieren konnte, wurde die Strafe um 25% reduziert.
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21.07.2022 | 1. Liga

Geldstrafe für Hertha BSC
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27.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Hertha BSC
Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 27.000€ verurteilt. Beim Relegations-Rückspiel in Hamburg brannten Hertha-Fans im Gästeblock insgesamt 21 pyrotechnische Gegenstände ab und schossen zudem zwei Raketen ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.000€ für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.
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20.07.2022 | 1. Liga

Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
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40.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Wolfsburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.500€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen den FC Bayern wurden in der Wolfsburger Nordkurve mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, weshalb sich der Anpfiff um mehr als 4 Minuten verzögerte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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14.07.2022 | 3. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
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19.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 19.500€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Wiesbaden haben die zahlreich mitgereisten FCK-Fans mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und insgesamt neun Gegenstände in Richtung Wiesbadener Spieler geworfen. Der FCK kann bis zu 6.500€ für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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14.07.2022 | 3. Liga

Geldstrafe für den FSV Zwickau
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10.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FSV Zwickau
Das DFB-Sportgericht hat den FSV Zwickau wegen des unsportlichen Verhaltens seiner zu einer Strafe in Höhe von 15.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel bei Borussia Dortmund II stürmte eine Gruppe von Zwickauer Zuschauern mit einer nicht genehmigten Trommel den Eingangsbereich des Stadions. Daraufhin wurde der Einlass gestoppt und der Ordnungsdienst stellte die Trommel im Fanblock sicher. Dabei kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und dem Ordnungsdienst, bei denen insgesamt vier Ordner zum Teil schwer verletzt wurden. Sie trugen unter anderem Rippenbrüche davon. Update 13.12.2022: Das DFB-Sportgericht hat am 13. Dezember 2022 die Strafe für den FSV Zwickau um 4.500€ auf nun 10.500€ reduziert.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben