DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

23.02.2023 | 3. Liga

Geldstrafe für den SV Meppen
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2.400€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den SV Meppen
Wegen vier geworfener Geldstücke und mindestens einem gefüllten Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten beim Heimspiel gegen den SC Freiburg II muss der SV Meppen eine Strafe in Höhe von 2.400€ zahlen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.02.2023 | 3. Liga

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
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2.800€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Wegen 8 abgebrannter pyrotechnischen Gegenstände beim Auswärtsspiel in Duisburg muss der VfL Osnabrück eine Strafe in Höhe von 2.800€ zahlen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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23.02.2023 | 3. Liga

Geldstrafe für den Halleschen FC
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900€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den Halleschen FC
Wegen drei geworfener Getränkebecher beim Spiel gegen Zwickau muss der Hallesche FC eine Strafe in Höhe von 900€ zahlen. Der HFC kann von der Strafe bis zu 300€ für gewaltpräventive und sicherheitstechnische Maßnahmen aufwenden.
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22.02.2023 | 2. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg
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1.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg
Wegen drei geworfener Getränkebecher beim Heimspiel gegen Darmstadt muss der 1. FC Magdeburg eine Strafe in Höhe von 1.500€ zahlen. Ein Becher traf den Schiedsrichter-Assistent am Arm, weshalb die Strafe ursprünglich 6.000€ betragen hätte. Da der Verein jedoch den Werfer ermitteln konnte, reduzierte sich die Strafe um 75% auf 1.500€. Der FCM kann von der Strafe bis zu 500€ für gewaltpräventive und sicherheitstechnische Maßnahmen aufwenden.
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22.02.2023 | 3. Liga

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
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8.750€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.750€ belegt. Beim Heimspiel gegen Viktoria Köln (2) und beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden von Osnabrücker Fans insgesamt 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der VfL kann von der Strafe bis zu 2.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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17.02.2023 | 1. Liga

Geldstrafe für den FC Schalke 04
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7.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC Schalke 04
Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Augsburg warfen Schalker Fans etliche Gegenstände wie Getränkebecher und Feuerzeuge in Richtung des Augsburger Torwarts Rafal Gikiewicz sowie in Richtung der Augsburger Coachingzone und der dort befindlichen Personen.
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17.02.2023 | 1. Liga

Geldstrafe für den FC Augsburg
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15.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC Augsburg
Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke wurden im Gästeblock mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der FCA kann von der Strafe bis zu 5000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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14.02.2023 | 3. Liga

Geldstrafe für die SpVgg Bayreuth
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1.750€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für die SpVgg Bayreuth
Wegen fünf abgebrannter pyrotechnischer Gegenstände beim Spiel in Aue muss die SpVgg Bayreuth eine Strafe in Höhe von 1.750€ zahlen.
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14.02.2023 | 3. Liga

Geldstrafe für den FSV Zwickau
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1.050€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FSV Zwickau
Wegen drei gezündeter Blinker beim Spiel gegen Oldenburg muss der FSV Zwickau eine Strafe in Höhe von 1.050€ zahlen.
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13.02.2023 | 2. Liga

Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
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88.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen der Vorfälle beim Niedersachsen-Derby in Hannover zu einer Geldstrafe in Höhe von 88.500€ verurteilt. In Hannover zündeten die Braunschweiger Fans mindestens 15 Böller, 20 Rauchtöpfe und 20 Raketen, weshalb die Partie für rund 3 Minuten unterbrochen werden musste. In der zweiten Halbzeit wurden insgesamt 22 weitere Böller, ein Rauchtopf und 50 bengalische Fackeln abgebrannt. Der BTSV kann von der Strafe bis zu 29.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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10.02.2023 | 3. Liga

Geldstrafe für Erzgebirge Aue
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82.300€
geahndete Vorfälle: 5

Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Das DFB-Sportgericht hat den FC Erzgebirge Aue wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in fünf Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 82.300€ verurteilt. Beim Derby gegen den FSV Zwickau brannten Wismut Aue - Fans mindestens 174 pyrotechnische Gegenstände und warfen mehrere pyrotechnische Gegenstände sowie neun Becher und zwei Pappstangen auf das Spielfeld. Ferner betraten fünf Auer auf das Spielfeld, um in Richtung der Zwickauer Fans zu provozieren. Darüber hinaus wurden von einem Aue-Fan diskriminierende Äußerungen gerufen und ein Zwickau-Schal abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 27.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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10.02.2023 | 3. Liga

Geldstrafe für Dynamo Dresden
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20.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Bei den Auswärtsspielen in Aue und Bayreuth wurden von mitgereisten SGD-Fans jeweils Sanitäranlagen im Gästebereich zerstört. Darüber hinaus wurden diverse Gegenstände als Wurfgeschosse verwendet und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes tätlich angegriffen. In Bayreuth entstand ein Sachschaden von etwa 20.000€ sowie ein Fehlbetrag in der Bargeldkasse.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben