DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
30.03.2023 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover zündeten die mitgereisten FCK-Fans mindestens 42 pyrotechnische Gegenstände und einen Knallkörper. Der FCK kann von der Strafe bis zu 6.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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29.03.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für Werder Bremen
Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 61.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten Bremer Fans mindestens 20 Bengalische Feuer ab und schossen zwölf Raketen in die Luft. Im Laufe der zweiten Halbzeit zündeten die Werder-Fans mindestens fünf weitere pyrotechnische Gegenstände. Der Verein kann der Strafe bis zu 20.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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29.03.2023 | 2. Liga
Geldstrafe für Holstein Kiel
Geldstrafe für Holstein Kiel
Das DFB-Sportgericht hat den KSV Holstein Kiel wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern brannten die mitgereisten Holstein-Fans mindestens 10 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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28.03.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für Mainz 05
Geldstrafe für Mainz 05
Wegen 15 abgebrannter pyrotechnischer Gegenstände beim DFB-Pokalspiel gegen Bayern München muss der 1. FSV Mainz 05 eine Geldstrafe in Höhe von 15.000€ zahlen. Der FSV kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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27.03.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
2.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC
Wegen zwei gezündeter Bengalos beim Derby gegen Union Berlin muss Hertha BSC eine Strafe in Höhe von 2.000€ zahlen. Bis zu 650€ kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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27.03.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Wolfsburg wegen des Fehlverhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 27.000€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel bei Union Berlin brannten die mitgereisten VfL-Fans mindestens 27 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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27.03.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.000€ verurteilt. Beim Spiel gegen Schalke warfen Frankfurt-Fans zwei Becher auf das Spielfeld. Darüber hinaus brannten SGE-Fans beim Spiel in Freiburg (mind. 20 pyrotechnische Gegenstände) und in Bremen (vier Bengalos) jeweils Pyrotechnik ab. Die SGE kann von der Strafe bis zu 8.550€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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23.03.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
10.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Freiburg beschädigten Effzeh-Fans die Toilettenanlagen im Freiburger Stadion, rissen Spülkästen und Handtrockner aus den Wänden und setzten die Sanitäranlage unter Wasser. Zudem wurden die Anlagen großflächig mit Graffiti beschmiert, wobei insgesamt ein Sachschaden in mittlerer vierstelliger Höhe entstand. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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20.03.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Sinsheim haben die mitgereisten VfB-Fans mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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15.03.2023 | 1. Liga
Gelstrafe für den 1. FC Köln
4.500€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Gelstrafe für den 1. FC Köln
Wegen 9 gezündeter Bengalen beim Heimspiel gegen Schalke muss der 1. FC Köln eine Strafe in Höhe von 4.500€ zahlen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Da der 1. FC Köln nachträglich zwei Täter ermitteln konnte, wurde die Strafe von ursprünglich 9.000€ um 50% auf 4.500€ reduziert.
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15.03.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 63.000€ verurteilt. Beim Spiel in Mainz haben SGE-Fans versucht, die Einlasskontrollstelle des Gästeblocks zu stürmen, wobei zwei Ordner verletzt wurden. Im Anschluss wurden im Gästeblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Die SGE kann von der Strafe bis zu 21.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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13.03.2023 | 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.900€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln brannten die mitgereisten RWE-Fans mindestens 34 pyrotechnische Gegenstände ab. Zum Bild
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben