DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

28.01.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
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22.200€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen den Hamburger SV wurden im Rahmen einer Choreografie auf der Westkurve mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für Preußen Münster
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10.800€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Preußen Münster
Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Nürnberg wurden im Gästeblock mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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24.01.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für Darmstadt 98
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12.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Darmstadt 98
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke wurden im Gästeblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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24.01.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für Hannover 96
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12.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Hannover 96
Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Paderborn wurden im Gästeblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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24.01.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für Mainz 05
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3.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Mainz 05
Wegen drei gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Augsburg wurde der 1. FSV Mainz 05 mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für 1860 München
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1.050€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für 1860 München
Wegen drei gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Hansa Rostock wurde der TSV 1860 München mit einer Strafe in Höhe von 1.050€ belegt. Der Verein kann bis zu 350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Hansa Rostock
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25.630€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.630€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hannover 96 II wurden im Heimbereich mindestens 63 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und hiervon ein Bengalo in den Innenraum geworfen. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für rund 50 Sekunden unterbrochen werden. Darüber hinaus wurde ein Spieler der Gäste sowie der Linienrichter mit einem Laserpointer geblendet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
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8.750€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mannheim wurden im Gästeblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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22.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für den SV Sandhausen
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3.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den SV Sandhausen
Wegen zehn gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Erzgebirge Aue wurde der SV Sandhausen mit einer Strafe in Höhe von 3.500€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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21.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Energie Cottbus
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1.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Energie Cottbus
Wegen fünf geworfenen Gegenständen beim Spiel in Köln wurde der FC Energie Cottbus mit einer Strafe in Höhe von 1.500€ belegt. Der Verein kann bis zu 500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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20.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Dynamo Dresden
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119.100€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu Geldstrafen in Höhe von 119.100€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Darmstadt 98 wurden im Heimbereich vor Spielbeginn mindestens 30 Bengalos abgebrannt und zahlreiche pyrotechnische Gegenstände aus zwei Feuerwerksbatterien gezündet. Im Verlauf der ersten Halbzeit wurden im K-Block mindestens 80 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. In der 75. Spielminute wurden am Rand des K-Blocks mindestens 100 bengalische Fackeln entzündet. Aufgrund der Rauchentwicklung musste das Spiel zwei Mal für insgesamt fünf Minuten unterbrochen werden. Im Verlauf der zweiten Halbzeit wurden zudem 50 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie vier Gegenstände in Richtung des Schiedsrichtergespanns geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 39.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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17.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
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300€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Wegen eines geworfenen Gegenstands beim DFB-Pokalspiel gegen Freiburg wurde Arminia Bielefeld mit einer Strafe in Höhe von 300€ belegt. Der Verein kann bis zu 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben