DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
01.12.2023 | 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
350€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
Wegen eines abgebrannten Rauchtopfs in Sandhausen muss der 1. FC Saarbrücken eine Strafe in Höhe von 350€ zahlen. Der Verein kann hiervon bis zu100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.11.2023 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 4.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mannheim brannten die SSV-Fans mindestens 10 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für ungefähr eine Minute unterbrochen werden musste. Der Aufsteiger kann von der Strafe bis zu 1.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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28.11.2023 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 72.400€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern brannten die mitgereisten FCN-Fans mindestens 90 Bengalische Feuer sowie etwa 20 Raketen aus einer Feuerwerksbatterie ab. Im weiteren Verlauf brannten die Club-Fans elf weiteren Bengalische Feuer sowie zwei Rauchtöpfe und ein Blinker gezündet ab. Der FCN kann von der Strafe bis zu 24.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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24.11.2023 | 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 5.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen 1860 München brannten die SSV-Fans mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Aufsteiger kann von der Strafe bis zu 1.850€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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24.11.2023 | 3. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Duisburg brannten die mitgereisten Arminia-Fans mindestens 21 Bengalische Feuer und fünf Rauchtöpfe ab. Die Arminia kann von der Strafe bis zu 3.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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20.11.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für Union Berlin
Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel bei Astoria Walldorf hatten mitgereisten Union-Fans mindestens vier pyrotechnische Gegenstände gezündet und zudem Luftballons und Papierstreifen auf das Spielfeld geworfen. Zum Bild
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17.11.2023 | 2. Liga
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.800€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Schalke 04 brannten die BTSV-Fans mindestens 32 Benagalos und sechs Rauchtöpfe ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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17.11.2023 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
12.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Osnabrück brannten die mitgereisten FCN-Fans mindestens fünf Rauchtöpfe und 15 bengalische Fackeln ab.
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17.11.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den VfL Bochum
13.000€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den VfL Bochum
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Bielefeld brannten die mitgereisten Bochumer Fans 12 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen einen Becher auf das Spielfeld. Der VfL kann bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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16.11.2023 | 3. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
Geldstrafe für Preußen Münster
Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 106.950€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Bayern München zündeten die Preußen-Fans mindestens 15 Feuerwerksbatterien und brannten mindestens 21 weitere pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb sich der Anstoß der Partie um rund 3 Minuten verzögerte. Allein die 15 Batterien schlagen mit 75.000€ (5.000€ pro Batterie) zu Buche. Mit den 21 pyrotechnischen Gegenständen (7.350€) und einem Aufschlag von 30% auf 82.350€ aufgrund der Spielverzögerung ergibt sich die Rekord-Geldstrafe in Höhe von 106.950€. Preußen Münster kann von der Strafe bis zu 35.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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16.11.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen sechs gezündeten Rauchtöpfen beim Heimspiel gegen Wolfsburg muss der 1. FC Köln eine Strafe in Höhe von 6.000€ zahlen. Dem Effzeh wird hiervon nachgelassen, bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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16.11.2023 | 1. Liga
Geldstrafe für den FC Augsburg
Geldstrafe für den FC Augsburg
Wegen fünf abgebrannten Rauchtöpfen beim DFB-Pokalspiel in Unterhaching muss der FC Augsburg eine Strafe in Höhe von 5.000€ zahlen. Dem FCA wird hiervon nachgelassen, bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben