DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
17.01.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
Geldstrafe für Hertha BSC
Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 27.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Rostock brannten die mitgereisten Hertha-Fans 22 Bengalische Feuer, von denen eines geworfen wurde, und zwei Blinker ab. Zudem wurden beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC in der Ostkurve mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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17.01.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für den SC Freiburg
Geldstrafe für den SC Freiburg
Wegen zehn gezündeter pyrotechnischer Gegenstände beim Auswärtsspiel in Mainz wurde der SC Freiburg vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 10.000€ belegt. Der Sportclub kann hiervon 3300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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17.01.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
2.250€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Der VfB Stuttgart muss wegen eines gezündeten pyrotechnischen Gegenstandes beim Auswärtsspiel bei Union Berlin sowie zwei in Richtung der Schiedsrichter geworfenen Getränkebecher beim Spiel gegen Hoffenheim eine Strafe in Höhe von 2.250€ zahlen. Hiervon wird dem Club nachgelassen, bis zu 650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Da der Verein die Person vom Union-Spiel identifizieren konnte, wurde die dafür vorgesehenen Strafe um 75 Prozent reduziert.
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16.01.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
3.800€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Wegen einer gezündeten Rakete in Düsseldorf und drei abgebrannten Bengalos beim Heimspiel gegen Wiesbaden muss der VfL Osnabrück eine Strafe in Höhe von 3.800€ zahlen. Der VfL kann hiervon bis zu 1.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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16.01.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
1.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000€ belegt. Während des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 10. November 2023 ertönten aus dem Gästeblock wiederholt Pfiffe aus Trillerpfeifen, die auf dem Rasen nur schwer von den Pfiffen des Schiedsrichters zu unterscheiden waren. Der Unparteiische unterbrach daraufhin in 59. Minute kurz die Partie, um mit den Kapitänen beider Mannschaften Rücksprache zu halten. Nach einer Stadiondurchsage gab es anschließend keine entsprechenden Pfiffe mehr von den Zuschauerrängen.
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16.01.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
2.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Essen blendeten Saarbrücker Zuschauer den Essener Torhüter und den Schiedsrichter mit einem Laserpointer. Der 1. FCS kann von der Strafe bis zu 650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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16.01.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für Mainz 05
Geldstrafe für Mainz 05
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FSV Mainz 05 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 34.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bochum brannten die mitgereisten 05-Fans insgesamt 34 Bengalos ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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16.01.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
12.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen eines diskrimierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Beim Derby in Duisburg hatten RWE-Fans einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Duisburger Anhänger, nachdem diese zuvor ebenfalls einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Essener Anhänger gerufen hatten.
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16.01.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für den Halleschen FC
Geldstrafe für den Halleschen FC
Das DFB-Sportgericht hat den Halleschen FC wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und wegen eines diskriminierenden, unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.600€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen die SpVgg Fürth brannten die HFC-Fans 32 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen einen Knallkörper auf den Rasen. Zudem beleidigte ein Hallenser Zuschauer den Fürther Spieler Julian Green in der zweiten Halbzeit mehrmals durch rassistische Zurufe. Der HFC kann von der Strafe bis zu 5.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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16.01.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für Erzgebirge Aue
19.500€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Das DFB-Sportgericht hat den FC Erzgebirge Aue wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen den Halleschen FC zeigten Auer Anhänger ein Spruchband mit diskriminierendem Inhalt. Zudem riefen einige von ihnen in der 85. Minute einen diskriminierenden Spruch in Richtung der mitgereisten HFC-Fans. Der Verein kann bis zu 6.500€ für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu verwenden.
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15.01.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für Union Berlin
Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 101.000€ belegt. Bei den Auswärtsspielen in Heidenheim und Stuttgart (DFB-Pokal) haben die mitgereisten Union-Fans insgesamt 101 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 33.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben