DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

31.01.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für Werder Bremen
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20.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Bayern wurden in der Bremer Ostkurve mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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31.01.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für Mainz 05
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11.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Mainz 05
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FSV Mainz 05 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim wurden in der Mainzer Heimkurve mindestens 11 Rauchtöpfe gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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30.01.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für den FC Augsburg
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20.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC Augsburg
Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Mainz wurden in der FCA-Kurve mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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30.01.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg
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32.900€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Magdeburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 32.900€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Köln wurden im Gästeblock mindestens 54 pyrotechnische Gegenstände gezündet und ein Gegenstand in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.900€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
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29.01.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für den Hamburger SV
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41.700€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.700€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern brannten die mitgereisten HSV-Fans mindestens 67 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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29.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Waldhof Mannheim
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18.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Aue hatten die Waldhof-Fans wiederholt den diskriminierenden Sprechchor „Aue, Aue, ihr Zigeuner“ gerufen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu verwenden.
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29.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Waldhof Mannheim
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13.950€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Der SV Waldhof Mannheim wurde wegen des Abbrennens von 30 pyrotechnischen Gegenständen sowie des Werfens von mindestens einem Gegenstand beim Spiel gegen die U21 des VfB Stuttgart in Großaspach mit einer Strafe in Höhe von 13.950€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 4.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Waldhof Mannheim
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350€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Wegen eines gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in München wurde der SV Waldhof Mannheim mit einer Strafe in Höhe von 350€ belegt. Der Verein kann bis zu 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
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9.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Gästeblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und ein Rauchtopf in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
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4.900€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.900€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Verl wurden im Gästeblock mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für die SpVgg Fürth
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18.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für die SpVgg Fürth
Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Fürth wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Regensburg wurden im Gästeblock mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.01.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
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23.400€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Nürnberg wurden im Gästeblock mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und 10 Raketen abgeschossen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben