DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
Bild: imago
Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
27.11.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
104.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Münster brannten die mitgereisten VfB-Fans insgesamt 104 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 34.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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27.11.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
3.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln
Wegen fünf gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Braunschweig wurde der 1. FC Köln mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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27.11.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
12.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Köln wurden im Gästeblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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27.11.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
15.600€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Magdeburg wurden in der Nordkurve mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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27.11.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
2.450€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Wegen sieben gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Hannover 96 wurde Arminia Bielefeld mit einer Strafe in Höhe von 2.450€ belegt. Der Club kann bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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26.11.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
150€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Wegen eines gezündeten Böllers beim Pokalspiel in Ingolstadt wurde der 1. FC Kaiserslautern mit einer Strafe in Höhe von 150€ belegt. Da der FCK den Täter ermitteln konnte, reduzierte sich die Strafe von ursprünglich 600€ um 75% auf 150€.
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25.11.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
23.100€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm brannten die Fortuna-Fans mindestens 34 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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25.11.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
3.850€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.850€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Darmstadt wurden im Gästeblock sechs pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und zwei Becher auf das Spielfeld geworfen. Da der Verein den Becherwerfer identifizieren konnte, wurde die darauf anfallende Strafe von 1.000€ um 75% auf 250€ reduziert. Der Verein kann von der Strafe bis zu 17.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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25.11.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Hannover 96
9.600€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hannover 96
Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen den Hamburger SV wurden in der Heimkurve mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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25.11.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
1.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Wegen eines gezündeten Bengalos beim Heimspiel gegen den FC Bayern wurde der VfL Wolfsburg mit einer Strafe in Höhe von 1.000€ belegt. Der Club kann bis zu 300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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22.11.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
7.200€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Schalke 04
Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.200€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Aalen brannten die zahlreich mitgereisten S04-Fans mindestens 10 Rauchtöpfe ab, weshalb sich der Anpfiff um 24 Sekunden verzögerte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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22.11.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für Union Berlin
51.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 51.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli wurden auf der Waldseite mindestens 51 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie in der zweiten Halbzeit für zwei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 17.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben