DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

14.02.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den FC Augsburg
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21.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC Augsburg
Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart brannten die mitgereisten FCA-Fans aus Protest gegen Materialverbote 21 pyrotechnische Gegenstände ab. Der FCA kann von der Strafe bis zu 7.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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14.02.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
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20.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
Das DFB-Sportgericht hat die TSG Hoffenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner "Fans" mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Augsburg detonierte aus dem Gästeblock heraus ein ultralauter Böller, durch den 13 Personen (darunter auch Kinder) verletzt wurden. Das Spiel wurde für sechseinhalb Minuten unterbrochen. Die TSG kann von der Strafe bis zu 6.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Beim Strafmaß wurde berücksichtigt, dass die TSG den Vorfall vorbildlich aufgearbeitet und bei der Ermittlung der Täter mitwirkte. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat inzwischen Anklage wegen der "Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" erhoben. Die aktive Fanszene der TSG distanzierte sich von dem Böllerwerfer.
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14.02.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
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300€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
Wegen einer geworfenen Flasche beim Heimspiel gegen Regensburg wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Strafe in Höhe von 300€ belegt, wovon 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können.
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14.02.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für Darmstadt 98
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43.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Darmstadt 98
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart brannten die mitgereisten Lilien-Fans insgesamt 43 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 14.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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14.02.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für die SpVgg Fürth
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95.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für die SpVgg Fürth
Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Fürth wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 95.000€ belegt. Beim Derby in Nürnberg schossen Fürther Fans mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände in Richtung Spielfeld und zündeten gleichzeitig zwei Bengalische Feuer und acht Blinker, weshalb die Partie für rund zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Im weiteren Spielverlauf wurden mindestens fünf weitere Bengalische Feuer und zwei Blinker abgebrannt. Die SpVgg kann von der Strafe bis zu 32.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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13.02.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
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3.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Wegen 10 gezündeter Blinker beim Auswärtsspiel in Halle muss Arminia Bielefeld eine Strafe in Höhe von 3.500€ zahlen. Dem Verein wird nachgelassen hiervon bis zu 1.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
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13.02.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den VfB Stuttgart
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70.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Augsburg wurden in der Cannstatter Kurve bei zwei Pyro-Aktionen insgesamt 70 bengalische Fackeln abgebrannt. Der VfB kann von der Strafe bis zu 23.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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09.02.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den SC Freiburg
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8.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den SC Freiburg
Wegen acht gezündeter pyrotechnischer Gegenstände beim Auswärtsspiel in Heidenheim wurde der SC Freiburg vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 8.000€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 2.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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09.02.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
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1.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Wegen eines abgebrannten Rauchtopfs beim Auswärtsspiel in Leipzig wurde die SG Eintracht Frankfurt mit einer Strafe in Höhe von 1.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 300€ sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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08.02.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den FC St. Pauli
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104.250€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das DFB-Sportgericht hat FC St. Pauli wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.250€ belegt. Beim Hamburger Stadtderby gegen den HSV brannten die FCSP-Fans mindestens 169 bengalische Fackeln abgebrannt. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Derby für etwa zwei Minuten unterbrochen werden. Von der Strafe kann der Verein bis zu 34.750€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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07.02.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
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1.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Wegen eines Flitzers und eines geworfenen Bechers beim Spiel gegen Osnabrück muss Eintracht Braunschweig eine Strafe in Höhe von 1.500€ zahlen.
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07.02.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den SV Sandhausen
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4.500€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den SV Sandhausen
Wegen 12 gezündeter pyrotechnischer Gegenstände und einem geworfenen Getränkebecher beim Heimspiel gegen Waldhof Mannheim wurde der SV Sandhausen vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 4.500€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 1.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben