DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

27.03.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Erzgebirge Aue
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300€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Wegen eines geworfenen Bechers beim Spiel gegen Dynamo Dresden muss der FC Erzgebirge Aue eine Strafe in Höhe von 300€ zahlen.
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27.03.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den MSV Duisburg
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7.500€
geahndete Vorfälle: 3

Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das DFB-Sportgericht hat den MSV Duisburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.500€ belegt. Bei den Spielen gegen 1860 München, beim SSV Ulm und gegen Viktoria Köln warfen Duisburger Fans diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Schokotaler, auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partien mussten für eine, eineinhalb und fünf Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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27.03.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den Hamburger SV
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5.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Spiel gegen Karlsruhe hatten HSV-Fans Tennisbälle auf den Rasen geworfen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partie musste für mehr als zwei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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27.03.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
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10.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Wolfsburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Beim Spiel gegen Hoffenheim hatten Wolfsburger Fans diverse Gegenstände, insbesondere Papierbanderolen und Flummis, auf den Rasen geworfen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partie musste für rund fünf Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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27.03.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für Union Berlin
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60.000€
geahndete Vorfälle: 4

Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000€ belegt. Bei den Spielen in Bochum, Leipzig und Mainz warfen Union-Fans diverse Gegenstände, darunter Tennisbälle, Schokomünzen und Flummis, auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partien mussten für vier, zwei und zehn Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus warfen Union-Fans in Sinsheim aus demselben Grund mehrmals verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle auf den Rasen, was zu einer Spielunterbrechung von mehr als 10 Minuten führte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 19.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden. Zum Bild
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26.03.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für Borussia Dortmund
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30.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000€ belegt. Beim den Spielen gegen Köln und Freiburg warfen BVB-Fans zahlreiche Tennisbälle und Schokomünzen auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partien mussten für drei bzw. neun Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden. Zum Bild
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26.03.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den VfB Stuttgart
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30.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Freiburg warfen VfB-Fans zahlreiche Flummis auf den Rasen, weshalb die Partie für vier Minuten unterbrochen werden musste. Beim Heimspiel gegen Mainz flogen mehrmals diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen, was auf das Spielfeld, was zu einer Spielunterbrechung von mehr als 14 Minuten führte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden. Zum Bild
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26.03.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
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20.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Elversberg warfen FCN-Fans diverse Gegenstände, insbesondere Papierrollen und Münzgeld, auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Im weiteren Verlauf flogen aus dem Gästeblock etwa 50 weiterer Gegenstände auf das Spielfeld, weshalb die Partie für rund zwei Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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26.03.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für Hansa Rostock
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5.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Spiel in Osnabrück hatten FCH-Fans Gemüse auf den Rasen geworfen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partie musste für etwa drei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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26.03.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den FC St. Pauli
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4.800€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC St. Pauli
Wegen acht abgebrannter pyrotechnischer Gegenstände beim DFB-Pokalspiel in Homburg muss der FC St. Pauli eine Strafe in Höhe von 4.800€ zahlen. Der FCSP kann hiervon bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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25.03.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den SC Paderborn
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25.000€
geahndete Vorfälle: 3

Geldstrafe für den SC Paderborn
Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000€ belegt. Bei den Spielen gegen Fürth, Düsseldorf und Kiel warfen Paderborner Fans diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Goldtaler, auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partien mussten für fünf, vier und 25 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden. Zum Bild
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25.03.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
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15.000€
geahndete Vorfälle: 3

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Bei den Spielen in Nürnberg, gegen Rostock und in Elversberg warfen Osnabrücker Fans diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen, um gegen den Investoreneinstieg in der DFL zu protestieren. Die Partien mussten für drei, acht und vier Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden. Der VfL hat bereits angekündigt, Einspruch gegen die Strafe einzulegen. Der DFB hat Mitte Juli bekannt gegeben, die Strafen um insgesamt 5.000€ reduzieren. Die Verwendung für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen reduziert sich dementsprechend auf insgesamt 4.600€. Zum Bild
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben