DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

14.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Dynamo Dresden
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1.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Dynamo Dresden
Wegen eines Dresdener Flitzers beim Auswärtsspiel in Freiburg muss die SG Dynamo Dresden eine Strafe in Höhe von 1.000€ an den DFB zahlen.
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14.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
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1.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
Wegen eines Flitzers beim Heimspiel gegen Preußen Münster wurde der SSV Ulm 1846 Fußball vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 1.000€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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14.05.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für Darmstadt 98
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25.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für Darmstadt 98
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000€ belegt. Beim Spiel gegen Stuttgart warfen Darmstädter Fans im Rahmen der DFL-Proteste diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Flummis, auf den Rasen, was für Spielunterbrechungen von vier und vierzehn Minuten sorgte. Darüber hinaus überschüttete ein Darmstädter Zuschauer dem vierten Offiziellen nach Schlusspfiff eine Flüssigkeit über den Kopf und in den Nacken. Der Täter konnte vom Verein ermittelt und mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden, was zu einer erheblichen Strafminderung führte. Die Strafe hierfür beträgt 5.000€ - ohne Täteridentifizieren würde diese bei 20.000€ betragen. Der Verein kann von der Strafe insgesamt bis zu 8.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen ( davon bis zu 6.600€ insbesondere für Fan-Dialoge) verwenden.
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14.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für 1860 München
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2.650€
geahndete Vorfälle: 3

Geldstrafe für 1860 München
Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.650€ belegt. Beim Spiel in Ingolstadt wurden im Gästeblock ein Knallkörper entzündet, wodurch eine Person leicht verletzt wurde. Darüber hinaus wurde beim Heimspiel gegen Münster mindestens ein Gegenstand in Richtung eines Münsteraner Spielers geworfen sowie beim Spiel in Freiburg eine bengalische Fackel abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 860€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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14.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
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18.975€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 18.975€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mannheim überwanden mindestens 30 Bielefelder Anhänger ohne Kontrolle den Einlassbereich und verletzten dabei zwei Ordner. Darüber hinaus zündeten Bielefelder Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 20 Bengalische Fackeln und feuerten mindestens fünf Raketen ab, woraufhin die Partie für ungefähr zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste.Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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10.05.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Köln
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37.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 37.000€ belegt. Hiervon fallen 10.000€ auf die Fan-Proteste beim Heimspiel gegen Frankfurt an, bei dem insbesondere Goldtaler auf den Rasen geworfen wurden. Die Partie musste daraufhin für dreieinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Köln-Fans bei der Partie insgesamt 55 pyrotechnische Gegenstände ab. Da der Club zwei Täter identifizieren konnte, reduziert sich die Strafe um 50%. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wovon in etwa 3.300€ für Fan-Dialoge verwendet werden können.
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08.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den FC Ingolstadt
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1.080€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC Ingolstadt
Wegen drei geworfener Tennisbälle beim Spiel gegen 1860 München wurde der FC Ingolstadt vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 1.080€ belegt. Die Partie wurde aufgrund der Proteste für rund 30 Sekunden unterbrochen. Davon kann der Verein bis zu 350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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08.05.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Köln
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57.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 57.000€ belegt. Hiervon fallen 10.000€ auf die Fan-Proteste beim Heimspiel gegen Hoffenheim an, bei dem insbesondere Goldtaler und Tennisbälle, auf den Rasen geworfen wurden. Die Partie musste daraufhin für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Köln-Fans zu Beginn der Partie 17 Blinker, ein Bengalo und neun Rauchbomben ab. In der 80. Minute wurden weitere 20 Bengalische Fackeln gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 19.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wovon in etwa 3.300€ für Fan-Dialoge verwendet werden können.
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08.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den MSV Duisburg
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28.950€
geahndete Vorfälle: 3

Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das DFB-Sportgericht hat den MSV Duisburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.950€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld brannten die mitgereisten MSV-Fans mindestens 24 Bengalische Fackeln und zwei Rauchkörper ab. Beim Derby bei Rot-Weiss Essen wurden von MSV-Fans insgesamt vier Böller gezündet, wodurch insgesamt fünf Personen ein Knalltrauma erlitten. Darüber hinaus wurden in Essen mindestens 20 Bengalische Fackeln, acht Rauchkörper, sieben Blinker und einen Knallkörper sowie beim Spiel gegen Mannheim ein Rauchtopf abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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08.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Waldhof Mannheim
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14.050€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.050€ belegt. Beim Heimspiel gegen Arminia Bielefeld schossen Mannheimer Zuschauer eine Rakete ab und zündeten mindestens 35 Bengalos. Im weiteren Verlauf wurden drei weitere Bengalos abgebrannt. Von der Strafe kann der Verein bis zu 4.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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08.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Preußen Münster
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6.300€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Preußen Münster
Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.300€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm wurden im Gästeblock mindestens 10 Rauchtöpfe und acht Bengalos abgebrannt. Von der Strafe kann der Verein bis zu 2.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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07.05.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für Darmstadt 98
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109.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für Darmstadt 98
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 109.000€ belegt. Beim Derby gegen Eintracht Frankfurt brannten die Lilien-Fans insgesamt 99 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus warfen Darmstädter Fans beim Heimspiel gegen Wolfsburg im Rahmen der DFL-Proteste mehrere Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für etwa 40 Sekunden unterbrochen werden - die Strafe hierfür beträgt 10.000€. Der Verein kann von der Strafe bis zu 36.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen (darunter insbesondere 3.300€ für Fan-Dialoge) verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben