DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

24.04.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den VfL Bochum
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122.500€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den VfL Bochum
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 122.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund zündeten die mitgereisten Bochumer Fans mindestens 30 Bengalische Feuer ab und schossen mindestens 20 Knallkörper raketenartig in die Luft. Das Spiel musste aufgrund der Pyro-Show für rund 2 Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus flogen beim Spiel gegen Augsburg diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen, was für eine Spielunterbrechung von drei Minuten sorgte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 40.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen, darunter bis zu 2.500€ für Fan-Dialoge, verwenden.
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24.04.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den VfB Stuttgart
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79.500€
geahndete Vorfälle: 3

Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen des unsportlichen Verhaltens einer Fans in drei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 79.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mönchengladbach zündeten Stuttgarter Anhänger 69 Bengalische Feuer. Beim Spielen gegen die Dosen warfen Stuttgarter Fans im Rahmen der Proteste gegen DFL-Investoren verschiedene Gegenstände (insbesondere Tennisbälle) auf den Rasen, weshalb die Partie für 1,5 Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus flitzte eine Person über den Rasen, weshalb die Partie noch einmal kurz unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 23.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen, darunter bis zu 2.500€ für Fan-Dialoge, verwenden.
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24.04.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für Holstein Kiel
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45.120€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Holstein Kiel
Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.120€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover brannten die mitgereisten Holstein-Fans mindestens 43 Blinker, 28 Bengalos und einen Rauchtopf ab. In der 52. Minute wurde ein Bengalos auf den Rasen geworfen, weshalb die Partie für 45 Sekunden unterbrochen werden musste. Der Verein kann bis zu 15.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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24.04.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
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18.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover zündeten mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände und schossen vier Raketen ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.04.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
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7.610€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 7.610€ belangt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund brannten die mitgereisten Arminen im Stadion Rote Erde mindestens 15 Rauchtöpfe und drei Bengalos ab, weshalb sich der Anstoß um zwei Minuten verzögerte. Der Verein kann bis zu 2.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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23.04.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den SC Freiburg
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30.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans ins zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 30.000€ belegt. Beim Spielen gegen Köln warfen Freiburger Fans im Rahmen der Proteste gegen DFL-Investoren verschiedene Gegenstände (insbesondere Schokogoldmünzen) auf den Rasen, weshalb die Partie für 5 Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus flogen beim Spiel gegen Frankfurt diverse Gegenstände, insbesondere Süßigkeiten und zwei Modellflugzeuge, auf den Rasen, was für eine Spielunterbrechung von zehn Minuten sorgte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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22.04.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den Halleschen FC
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2.100€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den Halleschen FC
Wegen eines geworfenen Gegenstands sowie drei gezündeter Knallkörper und einer abgeschossenen Rakete beim Spiel gegen Dynamo Dresden wird der Hallesche FC mit einer Strafe in Höhe von 2.100€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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22.04.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Dynamo Dresden
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8.550€
geahndete Vorfälle: 6

Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 6 Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.550€ belegt. Beim Heimspiel gegen Rot-Weiss Essen brannten Dresdener Fans vier Rauchkörper ab. Beim Spiel in Halle brannten Dynamo-Fans Fanutensilien des Halleschen FC ab, woraufhin es zu einem offenen Feuer in der Pufferzone kam. Darüber hinaus öffneten ungefähr 20 Personen aus dem Gästeblock gewaltsam eine Absperrung zu einem angrenzenden Bereich mit Hallenser Anhängern und drangen in die Pufferzone ein. Die Dresdener Zuschauer wurden vom Sicherheitspersonal aufgehalten. Nach dem Spiel schossen Gästeanhänger eine Rakete in Richtung der Heimzuschauer ab, welche in der Luft explodierte. Darüber hinaus warfen Dynamo-Fans beim Spiel gegen 1860 München drei Becher in Richtung des Spielfeldes und brannten einen 1860-Schal ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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22.04.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den MSV Duisburg
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2.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das DFB-Sportgericht hat den MSV Duisburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 2.500€ belegt. Beim Spiel gegen Regensburg warfen Duisburger Fans diverse Gegenstände, insbesondere Klopapierrollen, auf den Rasen, um gegen einen möglichen DFL-Investor zu protestieren. Der Verein kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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22.04.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den FC St. Pauli
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5.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Spiel gegen Kaiserslautern warfen FCSP-Fans insbesondere Schokomünzen, Konfetti und Klopapier, auf den Rasen, um gegen einen möglichen DFL-Investor zu protestieren. Die Partie musste für drei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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22.04.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für die SpVgg Fürth
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5.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für die SpVgg Fürth
Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Fürth wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Spiel gegen Hertha BSC warfen Kleeblatt-Fans insbesondere Tennisbölle, auf den Rasen, um gegen einen möglichen DFL-Investor zu protestieren. Die Partie musste für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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22.04.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
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8.900€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Wegen 14 abgebrannter Bengalos und einem geworfenen Tennisball beim Spiel gegen Hannover 96 wurde der VfL Osnabrück mit einer Strafe in Höhe von 8.900€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben