DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

10.06.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den SC Verl
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350€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den SC Verl
Wegen eines abgebrannten Rauchtopfs beim Spiel gegen Münster muss der SC Verl eine Strafe in Höhe von 350€ zahlen.
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10.06.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Preußen Münster
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2.400€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Preußen Münster
Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Verl brannten Preußen-Fans mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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10.06.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für Holstein Kiel
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9.600€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Holstein Kiel
Das DFB-Sportgericht hat die KSV Holstein Kiel wegen des Abbrennens von mindestens 16 pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.600€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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06.06.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Köln
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15.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des Abbrennens von mindestens 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Mönchengladbach mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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04.06.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
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250.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 250.000€ belegt. Vor dem Heimspiel gegen Stuttgart kam es hinter der Nordwestkurve zu massiven und langanhaltenden Ausschreitungen zwischen Frankfurter Anhängern und den Polizei- bzw. Ordnungskräften. Ausgelöst wurden die Vorfälle am Zugang zu Block 40, wo sich immer wieder kleinere Gruppen von Frankfurter Zuschauern durch Wegstoßen der Ordnungskräfte unerlaubt Zutritt verschafft hatten. Bei den nachfolgenden körperlichen Auseinandersetzungen bewarfen Frankfurter Anhänger die herbeigerufenen Polizisten teilweise mit Bau- und Trenngittern und nutzten Gegenstände auch als Schlagwerkzeuge. Bei den Auseinandersetzungen wurden mehr als 50 Polizeibeamte, vier Rettungsdienstmitarbeiter, etwa 60 Ordner und mindestens 150 SGE-Fans verletzt. Dass Eintracht Frankfurt im Nachgang der Geschehnisse mittlerweile eine Vielzahl an Tätern identifiziert, dem Sportgericht benannt und gegen 45 Personen Stadionverbotsverfahren eingeleitet und überwiegend bereits abgeschlossen hat, wirkte sich strafmildernd aus. Der Kontrollausschuss des DFB hatte zuvor beim DFB-Sportgericht eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro für die Vorkommnisse beantragt. Die SGE kann von der Strafe bis zu 83.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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04.06.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für 1860 München
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2.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für 1860 München
Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 2.500€ belegt. Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Fürther Zuschauer beim Spiel gegen Duisburg mehrere Tennisbälle und Schokotaler auf den Rasen, weshalb die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder insbesondere für Fan-Dialoge verwenden.
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03.06.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
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18.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des Abbrennens von mindestens 30 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hamburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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31.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für den VfB Lübeck
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6.750€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den VfB Lübeck
Das DFB-Sportgericht hat den VfB Lübeck wegen des Abbrennens von mindestens 15 Bengalische Fackeln und zwei abgeschossenen Raketen beim Auswärtsspiel in Bielefeld mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.750€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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31.05.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für den Hamburger SV
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600€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den Hamburger SV
Wegen eines abgebrannten Bengalos beim Heimspiel gegen Osnabrück wurde der Hamburger SV mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Davon kann der HSV bis zu 200€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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31.05.2024 | 1. Liga

Geldstrafe für den FC Augsburg
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18.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC Augsburg
Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburgs wegen des Abbrennens von mindestens 18 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Darmstadt mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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29.05.2024 | 2. Liga

Geldstrafe für Hertha BSC
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1.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Hertha BSC
Wegen zwei geworfenen Papierrollen beim Spiel in Paderborn wurde Hertha BSC vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 1.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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29.05.2024 | 3. Liga

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
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12.950€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des Abbrennens von mindestens 37 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Sandhausen mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.950€ belegt. Der Club kann von der Strafe bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben