DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
15.07.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 129.350€ belegt. Beim Niedersachsenderby gegen Hannover 96 zeigten Braunschweiger Fans ein Banner mit beleidigendem Inhalt. Darüber hinaus wurden im Heimbereich mehr als 200 pyrotechnische Gegenstände wie Raketen, Böller, Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Leuchtkörper gezündet. Zu Beginn der Partie musste die Begegnung für drei Minuten unterbrochen werden, als Braunschweiger und Hannoveraner Anhänger gleichzeitig Pyrotechnik abbrannten. Da Eintracht Braunschweig anschließend einen Täter ermittelte, wurde die Strafe für diesen Fall gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduziert. Der Verein kann von der Strafe bis zu 43.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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15.07.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Hannover 96
Geldstrafe für Hannover 96
Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 180.000€ belegt. Beim Niedersachsenderby in Braunschweig entfernten 96-Fans zahlreiche Sitzschalen sowie vier Trenngitter zwischen den beiden Gästeblöcken und warfen diese in den Innenraum. Darüber hinaus wurden im Verlauf des Derbys mehr als 130 pyrotechnische Gegenstände wie Raketen, Böller, Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Blinker. Einer der Rauchtöpfe wurde Richtung eines Ordners geworfen, teilweise wurden auch Raketen in Richtung der heimischen Zuschauerblöcke geschossen, wobei auch Zuschauer getroffen wurden. Zu Beginn der zweiten Halbzeit musste die Begegnung für drei Minuten unterbrochen werden, als Hannoveraner und Braunschweiger Anhänger gleichzeitig Pyrotechnik abbrannten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 60.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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15.07.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für den Karlsruher SC
5.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des unsportlichen Verhaltens einer seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hannover 96 warf ein Karlsruher Zuschauer einen Becher in Richtung des den Platz verlassenden Schiedsrichtergespanns und traf damit den Unparteiischen und einen seiner Assistenten. Da der KSC anschließend den Täter identifizierte, wurde das Strafmaß entsprechend herabgesetzt und wäre andernfalls höher ausgefallen. Der Verein kann bis zu 1.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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12.07.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 130.600€ belegt. Beim Hamburger Stadtderby im Volksparkstadion zündeten die HSV-Fans zu Beginn der Partie mindestens 16 Bengalos und neun Rauchtöpfe. Da es gleichzeitig auch im Gästeblock brannte, musste das Derby aufgrund der starken Rauchentwicklung für mehr als zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff entfachten HSV-Fans annähernd 180 weitere pyrotechnische Gegenstände und verbrannten nach Spielende Fanutensilien des FC St. Pauli. Durch das entstandene Feuer erlitten zwei Zuschauer Brandverletzungen und eine Rauchvergiftung. Der Verein kann von der Strafe bis zu 43.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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12.07.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für den FC St. Pauli
Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 102.975€ belegt. Beim Hamburger Stadtderby im Volksparkstadion zündeten die FCSP-Fans zu Beginn der Partie mindestens 122 Bengalos und eine Rakete. Da es auch im HSV-Block brannte, musste das Derby aufgrund der starken Rauchentwicklung für mehr als zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Verlauf wurden darüber hinaus im Gästeblock 16 weitere bengalische Feuer abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 34.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zum Bild
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10.07.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für Bayer Leverkusen
39.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Bayer Leverkusen
Das DFB-Sportgericht hat Bayer Leverkusen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000€ belegt. Beim DFB-Pokalhalbfinale gegen Fortuna Düsseldorf entzündeten Bayer-Fans insgesamt 42 Bengalische Feuer, drei Rauchtöpfe, drei Blinker, einen Böller und schossen eine Rakete ab. Da der Club einen Täter ermitteln konnte, reduziert sich die Strafe von ursprünglich 52.000€ um 25% auf 39.000€. Hiervon kann der Werksclub bis zu 13.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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10.07.2024 | 1. Liga
Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
3.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
Wegen drei abgebrannten Bengalos beim Spiel in Bochum wurde die TSG Hoffenheim mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann hiervon 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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10.07.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
3.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Wegen fünf abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Schalke 04 wurde Eintracht Braunschweig mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann hiervon 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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10.07.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
11.360€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Preußen Münster
Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.360€ belegt. Während der Partie gegen Jahn Regensburg wurden im Heimbereich mindestens neun pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Nachdem einige Preußen-Fans im Block nach unten drängten wurden während des noch laufenden Spiels drei Fluchttore geöffnet, woraufhin zahlreiche Preußen-Fans in den Innenraum liefen. Unmittelbar mit dem Abpfiff stürmten die Münsteraner Anhänger sodann das Spielfeld, wobei mindestens zwei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.750€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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10.07.2024 | 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
2.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Wegen mindestens zwei geworfener Becher und zwei Feuerzeugen beim Spiel gegen Rot-Weiss Essen wurde der SV Waldhof Mannheim mit einer Strafe in Höhe von 2.000€ belegt. Ein RWE-Spieler wurde hierdurch am Oberkörper getroffen, weshalb die Partie für rund drei Minuten unterbrochen werden musste.
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09.07.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für Holstein Kiel
23.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Holstein Kiel
Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 23.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hamburg brannten die mitgereisten KSV-Fans mind. 15 Blinker, eine Feuerwerksbatterie und sechs Raketen ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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09.07.2024 | 2. Liga
Geldstrafe für den SC Paderborn
12.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Paderborn
Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des Abbrennens von 20 pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Hannover mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben