DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
Bild: imago
Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
18.03.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

63.800€
geahndete Vorfälle: 4
geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken brannten RWE-Fans zu Spielbeginn ein Bengalo ab und schossen eine Rakete auf das Spielfeld. Im weiteren Verlauf wurden im Gästeblock 121 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde aus dem Essener Fanblock heraus zwei Raketen auf eine auf die Zuschauer im Heimbereich geschossen und zwei weitere Bengalos gezündet, weshalb die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus wurden aus dem Essener Fanblock heraus zwei weitere Raketen abgeschossen, von denen eine erneut in Zuschauerbereiche auf der Tribüne und die zweite über den ganzen Platz vor den Heimblock geschossen wurde. Vor dem Heimblock wurde hierdurch eine Werbetafel in Brand gesetzt. Zudem wurden im Essener Fanblock drei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Spieler wurden daraufhin in die Kabine geschickt und die Partie für weitere sieben Minuten unterbrochen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 21.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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18.03.2025 | 1. Liga
Geldstrafe für Bayer Leverkusen

13.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Bayer Leverkusen
Das DFB-Sportgericht hat Bayer Leverkusen wegen des Abbrennens von 13 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Bremen mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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14.03.2025 | 1. Liga
Geldstrafen für Union Berlin

131.000€
geahndete Vorfälle: 4
geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafen für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 131.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart zündeten die mitgereisten Union-Fans mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände und schossen zwei Raketen ab. Die Partie musste aufgrund dessen für etwa zwei Minuten unterbrochen werden - die Strafe hierfür beträgt 26.250€. Zudem wurden beim DFB-Pokalspiel in Bielefeld im Gästeblock mindestens 55 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt - die Strafe hierfür beträgt 55.000€. Beim Auswärtsspiel in Bremen brannten Union-Fans mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für drei und anschließend nochmal für zwei Minuten unterbrochen werden, die Strafe hierfür beträgt 49.500€. Letztlich wurde Union Berlin für das Abbrennen eines Bengalos beim Spiel gegen Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 250€ belegt - die Strafe reduzierte sich von ursprünglich 1.000€ um 75%, da der Verein den Täter ermitteln konnte. Der Verein kann von den Strafen bis zu 43.330€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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14.03.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim

10.800€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten die mitgereisten Waldhof-Fans mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände und schossen fünf Raketen ab, weshalb sich der Anstoß der Partie für ungefähr 45 Sekunden verzögerte.
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13.03.2025 | 3. Liga
Geldstrafen für die SpVgg Unterhaching

6.650€
geahndete Vorfälle: 3
geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafen für die SpVgg Unterhaching
Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Unterhaching wegen des unsportlichen Verhaltens ihrer Fans mit Geldstrafen in Höhe von 6.950€ belegt. Bestraft werden das Abbrennen von 16 Bengalos beim Heimspiel gegen Ingolstadt sowie drei pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Hannover 96 II. Zudem wurde beim Heimspiel gegen Osnabrück ein Becher in den Innenraum geworfen.
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11.03.2025 | 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Dortmund

11.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des Abbrennens von 11 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen den FC Bayern mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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10.03.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für Energie Cottbus

3.500€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Energie Cottbus
Das DFB-Sportgericht hat Energie Cottbus wegen des Abbrennens von 10 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Aachen mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500€ belegt.
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06.03.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden

23.870€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.870€ belegt. Beim Derby in Cottbus brannten die mitgereisten SGD-Fans insgesamt 61 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie für ungefähr 30 Sekunden unterbrochen wurde. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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06.03.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld

33.410€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.410€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund brannten die mitgereisten Arminia-Fans mindestens 23 pyrotechnische Gegenstände ab und zündeten hinter dem Gästeblock drei Feuerwerksbatterien. Aufgrund der pyrotechnischen Vorkommnisse verzögerte sich der Anstoß um rund 2 Minuten. Zudem wurden acht weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und mindestens zwei Leuchtspurraketen abgeschossen, weshalb sich der Wiederanpfiff zur 2. Halbzeit um etwas weniger als eine Minute verzögerte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.135 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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03.03.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV

46.500€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 46.500€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Freiburg zündeten die mitgereisten HSV-Fans mindestens 67 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Anstoß um etwa 35 Sekunden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.02.2025 | 1. Liga
Geldstrafe für den SC Freiburg

13.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen den HSV wurden in der Freiburger Kurve mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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27.02.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

34.200€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.200€ belegt. Beim Frankenderby in Fürth brannten die Glubb-Fans insgesamt 57 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben