Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 290.600€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC wurden in der Kölner Südkurve eine sehr hohe Anzahl an Pyrotechnik gezündet. Nach Angaben des DFB handelte es sich hierbei um "zahlreiche Feuerwerkskörper, die aus mindestens 50 Feuerwerksbatterien über den gesamten Fanblock verteilt abgeschossen wurden, zudem wurden mindestens 20 Bengalische Feuer entzündet", weshalb sich der Anstoß um knapp 30 Sekunden verzögerte. Im weiteren Spielverlauf und nach der Partie zündeten Kölner Zuschauer mindestens 50 weitere Bengalische Feuer. Die Strafe wäre doppelt so hoch ausgefallen, hätte der 1. FC Köln nicht zwei Täter ermittelt, was nach den geltenden Richtlinien zu einer Strafreduzierung um 50 Prozent führt. Wobei das Sportgericht unterstellt, dass Köln die Strafe an die Täter weitergeben wird – und den Verein zudem darauf hingewiesen hat, dass bei weiteren gravierenden Pyro-Vorkommnissen im Kölner Zuschauerblock auch Sanktionen, die über eine Geldstrafe hinausgehen, und gegebenenfalls Auflagen in Erwägung gezogen werden müssten. Der Verein kann von der Strafen bis zu 96.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 25.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern wurden im Kölner Gästeblock mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände gezündet. In Braunschweig brannten die mitgereisten Effzeh-Fans insgesamt 14 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Heimspiel gegen Elversberg wurden zudem drei bengalische Fackeln abgebrannt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 8.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in fünf Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 91.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Heidenheim brannten die mitgereisten SGE-Fans mind. fünf bengalische Fackeln ab, weshalb sich der Spielbeginn um etwas mehr als eineinhalb Minuten verzögerte. Beim "Auswärtsspiel" in Sinsheim wurden im Frankfurter Gästeblock mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli zündeten die Eintracht-Fans mindestens 36 pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste deshalb für rund 2:20 Minuten unterbrochen werden. Beim Pokalspiel in Leipzig wurden zudem ein Bengalo abgebrannt. Beim Heimspiel gegen Mainz wurden 3 Gegenstände in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von den Strafen bis zu 30.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des Abbrennens von mindestens 32 pyrotechnischen Gegenständen und einer Rakete beim Spiel in Düsseldorf mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.700€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln wurden auf der Westkurve mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der 1. FCK kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit Geldstrafen in Höhe von 15.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Nürnberg wurden in einer hitzigen Schlussphase mindestens 30 Plastikbecher aus dem D-Block in den Innenraum. Nachdem der Elfmeter (nach Wiederholung) verwandelt wurde und die Nürnberg-Spieler an der Eckfahne vor dem Fanblock jubelten, flogen erneut Plastikbecher aus den Blöcken in den Innenraum. Zudem drangen circa 20 Ulmer Anhänger in den Innenraum auf die Tartanbahn ein, wo sie vom Ordnungsdienst aufgehalten und in den Fanblock zurückgedrängt wurden. Lediglich eine Person drang auf das Spielfeld im Bereich der Eckfahne vor, ging ruhig einige Meter auf den Schiedsrichter zu, drehte dann ab und wurde vom Ordnungsdienst zurück in den Block geleitet. Als das Schiedsrichter-Team das Spielfeld nach Abpfiff verlassen wollte, flogen im Bereich des Spielertunnels erneut Plastikbecher in den Innenraum. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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Das DFB-Sportgericht hat Alemannia Aachen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.355€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken wurden im Aachener Gästeblock mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände, drei Raketen und ein Knallkörper gezündet, weshalb sich der Spielbeginn um knapp drei Minuten verzögerte. Im Spielverlauf wurden mindestens 15 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Osnabrück wurden zudem mindestens drei Knallkörper auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Wegen zahlreich und mehrmals geworfener Kassenrollen und einer damit verbundenen Spielunterbrechung beim Spiel in Bielefeld sowie vier geworfenen Becher beim Spiel gegen Dresden wurde der FC Energie Cottbus vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 4.200€ belangt.

Wegen eines abgebrannten Bengalos beim Spiel gegen den HSV wurde Eintracht Braunschweig mit einer Geldstrafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel zündeten die mitgereisten FCA-Fans mindestens 22 pyrotechnische Gegenstände. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli wurden im Augsburger Fanblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände, weshalb die Partie für dreieinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 16.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat die KSV Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit Geldstrafen in Höhe von 50.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Augsburg wurden in der Kieler Heimkurve 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde beim Heimspiel gegen das Konstrukt Rasenballsport Leipzig eine Choreo mit der Aufschrift „Totengräber des deutschen Fußballs“ und den Abbildern von Jürgen Klopp, Martin Kind, Dietmar Hopp und Oliver Mintzlaff gezeigt. Dazu wurde ein Banner in Form eines Grabsteins mit der Aufschrift „50+1“ präsentiert. Die verschiedenen Banner wurden ca. zehn Minuten präsentiert. Nach ca. fünf Minuten wurden vier große rote Fadenkreuze über die Abbilder von Jürgen Klopp, Martin Kind, Dietmar Hopp und Oliver Mintzlaff gehalten. Diese wurden nach ca. fünf Minuten wieder entfernt und die Choreographie anschließend wieder abgebaut. Der Verein kann von den Strafen bis zu 16.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Wegen fünf abgebrannten Bengalos beim DFB-Pokalspiel in Köln wurde Hertha BSC mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Wegen zwei geworfenen Bechern beim Spiel in München wurde Arminia Bielefeld mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Wegen fünf abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen die zweite Mannschaft von Borussia Dortmund wurde der VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 550€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.