Profifussball muss für Hochrisikospiele zahlen 2.002 vom 14.01.2025, 10:20 Uhr
Polizeikosten bei Hochrisikospielen: DFL scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht
vom 14.01.2025, 10:20 Uhr
Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen.
Beim Rechtsstreit zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der DFL geht es im Kern darum, dass die Freie Hansestadt Bremen seit 2015 Gebühren "für die zusätzliche Bereitstellung von Polizeikräften anlässlich von bestimmten Bundesliga-Spielen („Spiele mit erhöhtem Risiko“) des SV Werder Bremen" der Deutschen Fußball-Liga in Rechnung gestellt hat. Bislang gab es hierfür sieben Anwendungsfälle (die vier Nordderbys gegen den Hamburger SV sowie drei Heimspiele gegen Mönchengladbach, Hannover 96 und Eintracht Frankfurt), bei denen die Gebühren zum Tragen gekommen sind.
Die DFL hält diesen eingeschlagenen Weg "weder sachlich richtig noch verfassungsgemäß", weshalb die DFL Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Oberverwaltungsgerichts Bremen erhoben hat. Nach Ansicht der DFL ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe.
Insbesondere die Gewährleistung einer störungsfreien An- und Abreise der Besucher im öffentlichen Raum zu einer Veranstaltung obliege folglich der Polizei. Die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte werde demnach weder von der DFL veranlasst, noch erfolgt dies im überwiegenden Interesse der DFL. Die DFL ist zudem der Auffassung, dass die Polizei vielmehr im Interesse der Allgemeinheit tätig wird, weshalb ein "etwaiger Mehraufwand zur Verhinderung von Gewalttaten im öffentlichen Raum" daher keine Gebührenpflicht rechtfertige. Unabhängig davon würden Gebührenbescheide keine einzige Einsatzstunde der bereitgestellten Polizistinnen und Polizisten verhindern. Die DFL sei an der Einsatzplanung nicht beteiligt und habe auch keinen Einfluss auf die Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte.
Die DFL argumentiert ferner damit, dass die 1. und 2. Bundesliga pro Saison mehr als 1,6 Milliarden Euro Steuern und Abgaben zahlen und mehr als 100 Mio. Euro in Prävention und Stadionsicherheit investiert wird. Beispielsweise beteiligt sich die DFL bei der Finanzierung von sozialpädagogischer Fanarbeit in Fanprojekten und hat in den vergangenen Jahren verschiedene Austauschformate wie die sog. Stadionallianzen und Regionalkonferenzenen geschaffen. Die Stadionallianzen ermöglichen eine Zusammenarbeit von Vereinen, Polizei und Fanprojekte und sorgen unter anderem dafür, die Anzahl der im Umfeld von Fußballspielen eingesetzten Polizeikräfte zu reduzieren.
Die DFL stellt sich des Weiteren die Frage, wie ein sog. "Hochrisikospiel" definiert wird und wer die Einstufung vornimmt. Der Begriff "Hochrisikospiel" ist nicht gesetzlich definiert - auch wenn sich die Einschätzungen oft decken, kann die Gefahrenlage auch unterschiedlich bewertet werden. Maßgeblich für die Einstufung eines Spiels als sog. "Hochrisikospiel" bzw. "Rot-Spiel" – wodurch damit die Voraussetzungen für die Erhebung von Gebühren für die zusätzliche Bereitstellung von Polizeikräften herbeigeführt wird – ist nach der gesetzlichen Gebührenregelung in Bremen aber ausschließlich die Einschätzung der Polizei nach eigenen Erfahrungen.
Bremen ist bislang das einzige Bundesland, das eine gesetzliche Grundlage zur Umlegung von Polizeikosten im Zusammenhang mit Einsätzen im öffentlichen Raum auf private Veranstalter geschaffen hat. Andere Bundesländer könnten durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht nun nachziehen und ähnliche Regelungen treffen. Die Dachorganisation der 36 Proficlubs der 1. und 2. Bundesliga muss sich demnach darauf einstellen, künftig bundesweit an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen beteiligt zu werden.
Werder Bremen Gründung: 04.02.1899 Mitglieder: 48.000 |
Weserstadion
Zuschauer: 42.100
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