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Polizei überwacht Fußballfans 1.232 vom 04.01.2018, 12:02 Uhr


Fanhilfe leitet Schritte gegen Überwachung von Fußballfans ein

vom 04.01.2018, 12:02 Uhr

Die Fanhilfe Hannover veröffentlichte in der vergangenen Woche ein ­Schreiben der Polizeidirektion, in dem Betroffene informiert wurden, dass sie durch die Polizei Hannover tagelang abgehört wurden. Die Polizei Hannover behauptet in einer Pressemitteilung, durch die Überwachung der Fußballfans Körperverletzungen verhindert zu haben.

Die Fanhilfe Hannover kommentiert das Vorgehen mit Unverständnis: "Eine solche Überwachung stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte und die Privatsphäre der Betroffenen dar. Die Fanhilfe Hannover kritisiert diese Maßnahmen daher scharf und fordert die Polizeidirektion Hannover auf, endlich wieder verhältnismäßig zu agieren. Nur so besteht die Chance, dass sich das Verhältnis von Fußballfans und Polizei irgendwann wieder verbessert" und gibt an, dass es mindestens 9 Betroffene gibt.

Die Polizeibehörde aus Hannover, die bereits Niedersachsenderby im November 2016 in die Kritik geriet, da sie nach eigener Aussage eine angebliche "Drittortauseinandersetzung verhindert haben soll, allerdings keinen einzigen Braunschweiger feststellen konnte, begründet diese umstrittene Maßnahme damit, dass der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit "als einer der gewaltsuchenden hannoverschen Ultras in die konkrete Planung bzw. Verabredung einer Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans" verwickelt sei.

Wie sieht eigentlich die Gesetzeslage dazu aus? Der reine Anfangsverdacht genügt um derartige Maßnahmen zu rechtfertigen. Juristisch betrachtet ist dieser zwar die geringste Form des Verdachts, versetzt allerdings die Polizei in die Lage, "legal" in die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre einzugreifen. Die Maßnahmen müssen zwar richterlich genehmigt werden, allerdings muss der Verdacht nicht hinreichend begründet  werden und auch gar nicht dringlich sein. Die Frage des hinreichenden Tatverdachts stellt sich dann erst, nachdem die Ermittlungen aufgenommen wurden. Juraprofessor Gusy sagt gegenüber der Zeit "Schätzungen zufolge wird überhaupt nur ein Prozent der Abgehörten darüber informiert (obwohl die Polizei dazu verpflichtet ist - Anmerkung d. Red.). Und wo kein Kläger, da kein Richter. Selbst wenn anschließend festgestellt werden sollte, dass eine Maßnahme unrechtmäßig erfolgte, bleibt das folgenlos." (Quelle: zeit.de - Fahnder im Abhörrausch)

Zeit für Veränderung: Die Fanhilfe sieht in dem Vorfall einen massiven Eingriff in die Grundrechte und kündigt an "[..] dass die Fanhilfe Hannover den Betroffenen hilft, mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln gegen die Maßnahmen vorzugehen." Da Fanhilfen den juristischen Beistand von Betroffenen nur durch Spenden und Fördermitgliedschaften finanzieren und derartige Schritte hohe Kosten produzieren, freuen sich die Fanhilfen über jede Spende oder Mitgliedschaft.

Fanhilfe Hannover- Florian Meyer
IBAN: DE63 2004 1155 0384 1574 00
SWIFT-Code (BIC): COBADEHD055 

Hier geht's zum Spenden- und Mitgliedsformular der Fanhilfe Hannover


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