Zuschauer-Rückkehr im Profifußball 1.729 vom 06.07.2021, 22:06 Uhr
Grünes Licht der Politik: Zuschauer kehren in die Stadien zurück
vom 06.07.2021, 22:06 Uhr
Die Fußball-Fans dürfen sich in der kommenden Saison auf eine Rückkehr ins Stadion freuen. In der neuen Bundesliga-Saison sollen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25.000 Zuschauer in die deutschen Stadion zugelassen werden. Darauf verständigten sich die Staats- und Senatskanzleien der Länder.
Demnach dürfen die Stadien vorerst mit bis zu 50% ausgelastet werden - die maximal mögliche Gesamtzahl der Zuschauer soll jedoch bei 25.000 gedeckelt werden. Im Bayern sollen derweil nur 35% der Gesamtkapazität zugelassen werden, da der Freistaat aufgrund der Delta-Variante und steigender Fallzahlen in anderen Ländern sowie der Problematik mit Reiserückkehrern zunächst einen vorsichtigeren Kurs bei der Wiederzulassung von Zuschauern fahren will.
Grundvoraussetzung für eine mögliche Zuschauer-Rückkehr ist jedoch weiterhin eine Inzidenz unter 35 und eine Freigabe durch die örtlichen Behörden. Sollte die lokale Inzidenz wieder über 35 steigen (in Baden-Württemberg über 50) sollen immerhin noch bis zu 5.000 Zuschauer zugelassen werden.
Weitere Voraussetzungen:
- Für den Stadionbesuch ist ein negativer Schnelltest vorzulegen, sofern die Besucher nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
- Um mögliche Infektionsketten nachzuverfolgen, sind Tickets zu personalisieren und die Kontaktdaten digital zu erheben.
- Der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränke soll begrenzt werden. Erkennbar alkoholisierten Besuchern soll der Zugang zum Stadion verwährt werden.
- Bis zum Erreichen des Platzes gilt die Maskenpflicht (insbesondere an Begegnungsflächen wie dem Einlass, im Toilletten-Bereich sowie an den Imbiss-Buden).
- Zudem gelten die lokalen Hygiene-Konzepte der gastgebenden Vereine, um unter anderem die Abstandsregelungen einzuhalten.
Die beschlossenen Regelungen gelten vorerst bis zum 11. September 2021 und kann zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Bei fortschreitenden Impfungen und einer allgemeinen Verbesserung der pandemischen Situation sollen weitere Erleichterungen in Richtung Normalbetrieb möglich sein.
Die beschlossenen Vorgaben orientieren sich "an der Laufzeit der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die bis zum 11.09.2021 befristet ist", heißt es in der Beschlussfassung. Zu einem späteren Zeitpunkt seien "bei fortschreitenden Impfungen und allgemeiner Verbesserung der pandemischen Situation weitere Erleichterungen in Richtung Normalbetrieb" möglich.
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