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DFL-Maßnahmenpaket beschlossen 1.783 vom 04.08.2020, 15:08 Uhr


Bundesliga-Rückkehr ohne Gästefans, Stehplätze und Alkohol

vom 04.08.2020, 15:08 Uhr

Die DFL hat bei ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstagnachmittag ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Rückkehr von Zuschauern in die Stadien beschlossen. 

Demnach soll schrittweise zur Normalität zurückgekehrt werden und vorerst auf Stehplätze und Gästefans verzichtet und kein Alkohol in den Stadien ausgeschenkt werden. 

Falls es zu einer Teil-Öffnung der Stadien kommt, wird es keine Stehplätze oder Gästefans geben | Bildquelle Unsere Kurve

Die Entscheidung der 36 Clubs im Überblick: 

- Bis mindestens 31. Oktober 2020 wird es keinen Zugang zu den Stehplatzbereichen geben. Die Kurven werden somit geschlossen bleiben. 

- Darüber hinaus sollen bis Jahresende keine Tickets an Gästefans verkauft werden, sofern die Politik wieder Zuschauer in die Stadien zulässt. 

- Wie erwartet wird auch das Ausschenken von Alkohol eingeschränkt. In den Stadien wird somit vorerst keine alkoholischen Getränke verkauft. 

- Weiterhin müssen die Vereine die Daten der Ticketkäufer erfassen, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Damit wird es in naher Zukunft nur personalisierte Tickets geben. 

Im Vorfeld der DFL-Mitgliederversammlung hat sich das Fanbündnis Unsere Kurve mit einem Positionspapier zur Wiederzulassung von Fans zu Wort gemeldet. Darin forderten sie unter anderem die faire Verteilung von Eintrittskarten sowie die Rücknahme der Corona-Maßnahmen nach dem Ende der Pandemie. Das Positionspapier von Unsere Kurve im Wortlaut: 

"Unsere Positionen zur Wiederzulassung von Fans

Sofern die gesamtgesellschaftliche Situation dies erlaubt, sollen Fans zur kommenden Saison 2020/21 wieder bei Fußballspielen dabei sein können. DFL und DFB haben einen Leitfaden für Vereine zur Wiederzulassung veröffentlicht. Auf dieser Grundlage sollen die Vereine eigene Hygienekonzepte erstellen. Nach unserem Kenntnisstand sind diese unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Vereine veröffentlichen zunehmend, wie sie mit dem Dauerkartenverkauf für die kommende Saison umgehen und auf die geringe Stadionkapazität reagieren wollen.

Folgend haben wir unsere Positionen zur Wiederzulassung von Fans formuliert:

1. Anerkennung der Widersprüche zwischen Gesundheitsschutz, Freizeitvergnügen und Fankultur
Die Widersprüche zwischen Gesundheitsschutz, Freizeitvergnügen und Fankultur lassen sich nicht auflösen. Gleichwohl müssen sie in öffentlichen und internen Debatten berücksichtigt werden. Maßnahmen des Gesundheitsschutzes stehen seit einiger Zeit über persönlichen Interessen. So sehr wir es uns wünschten: Der Besuch eines Fußballspiels ist (noch) kein Grundrecht, weshalb es legitim ist, diesen für einen bestimmten Zeitraum aus Gründen des Gesundheitsschutzes einzuschränken. Andererseits erleben wir aktuell vielfältige Öffnungen (auch im Freizeitbereich), die auch deshalb möglich sind, weil neue Regeln im Umgang miteinander etabliert sind. Deshalb muss auch der Fußball die Möglichkeit haben, sich wieder für Publikum zu öffnen. Jedoch ist bereits jetzt offensichtlich, dass Regeln wie Abstandhalten und potenzielle Gesangsverbote nicht mit dem freien Ausleben von Fankultur vereinbar sind. Der Besuch von Fußballspielen, wie wir ihn bisher kannten, wird daher in absehbarer Zeit nicht möglich sein.

2. Gemeinsame Leitplanken für die 1. bis 3. Liga
Der Leitfaden von DFL und DFB enthält keine vereinsübergreifenden Regelungen. Um einen Flickenteppich an verschiedenen Vorgehensweisen zu vermeiden, fordern wir die Vereine auf, in der Mitgliederversammlung der DFL und im Ligaausschuss der 3. Liga gemeinsame Leitplanken zu entwickeln. Es darf hierbei zu keiner Ungleichbehandlung von Fans kommen, weshalb wir uns für die Zulassung von Gästefans aussprechen. Vereine und Verbände müssen sicherstellen, dass keine Weitergabe von erfassten Daten an die Sicherheitsbehörden erfolgt. Dies kann dann gewährleistet werden, wenn die Datenschutzbeauftragten proaktiv in alle Prozesse eingebunden sind und vorübergehend Gesundheitsbeauftragte eingeführt werden, die strukturell und personell von Sicherheitsbeauftragten getrennt bleiben. Neue Technologien der Überwachung dürfen nicht durch die Hintertür des Gesundheitsschutzes eingeführt werden. So viel Reglementierung wie nötig, so wenig wie möglich, muss als Motto handlungsleitend sein.

3. Gerechte Verteilung von Eintrittskarten
Die Vereine müssen eine gerechte Verteilung von Eintrittskarten sicherstellen. Zahlungskräftige Fans dürfen hinsichtlich der Rückkehr ins Stadion keinen Vorteil gegenüber weniger zahlungskräftigen Fans haben. Alle Fans müssen gleichberechtigt und unabhängig von ihrer Finanzkraft Berücksichtigung finden. Benachteiligte Gruppen sind besonders zu beachten. Die Teilnahme an etwaigen Losverfahren darf nicht an einen Verzicht auf Erstattungsansprüche oder Ähnliches gekoppelt sein. Da sich die Stadionkapazitäten je nach Standort stark unterscheiden, sind lokal Formen der gerechten Verteilung zu finden. Dies ist nur mit Einbezug von Fans und Fanvertretungen möglich.

4. Beteiligung von Fans und Fanvertretungen
Fans und Fanvertretungen müssen zwingend bei allen Prozessen um die Wiederzulassung von Publikum eingebunden sein. Sie können wichtiges Wissen zur Umsetzbarkeit von Hygienekonzepten in Tribünen-Bereichen beitragen. Die Beteiligung von Fans wird einen Mehrwert bei der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung lokaler Konzepte darstellen. Der Erfolg von Hygienekonzepten hängt maßgeblich von der Akzeptanz der Besucher*innen ab. Dennoch liegt es letztlich in der Entscheidung einzelner Fans und Fangruppierungen, ob sie sich auf diese Form des Stadionbesuchs einlassen können, wollen und werden.

5. Verbindliche Rücknahme der corona-bedingten Sicherheitsmaßnahmen nach der Pandemie
Alle potenziellen Änderungen der Stadionordnungen und ATGB sowie weitere Maßnahmen des Gesundheitsschutzes aufgrund der Corona-Situation sind nach Ablauf der behördlichen Auflagen durch Verbände und Vereine verpflichtend zurückzunehmen. Wir fordern die Vereine zu diesbezüglichen verbindlichen Beschlüssen auf. Bei allen Maßnahmen ist zwingend die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, insbesondere bezüglich der Wahrung von Persönlichkeits- und Bürgerrechten.

Unsere Kurve am 27.07.2020"

Bildquelle Titelbild: SVEN SIMON/IMAGO

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