Pyro, Flitzer, beleidigende Banner 23.336 vom 02.08.2018, 11:24 Uhr
DFB legt Strafenkatalog fest
vom 02.08.2018, 11:24 Uhr
Der DFB hat nach den Forderungen der Fanszenen zur Thematik "transparente Sportsgerichtbarkeit" reagiert und einen öffentlichen Strafenkatalog für sogenanntes "unsportliches Verhalten" von der 1. bis zur 3. Liga aufgestellt. Der Deutsche Fußball Bund bestätigte den Bericht der BILD-Zeitung bereits.
Die Strafen zum Abbrennen von Pyrotechnik staffeln sich nun nach Liga, Anzahl der abgebrannten Gegenstände und ob dieser in der gehalten oder abgeschossen werden. Zusätzliche Faktoren bilden etwaige Spielunterbrechungen und erhöhen die Grundstrafe prozentual. Ein Flitzer kostet in der Bundesliga beispielsweise 3.000€.
Der DFB will die Täter
Die Vereine sollen mit drastischen Reduzierungen der Strafen motiviert werden, die Täter zu ermitteln. Sobald ein Täter identifiziert wurde, erhält er bestrafte Verein 25% Erlass, identifiziert der Verein alle Täter sogar bis zu 75%. Die übrige Strafe soll der Verein nach DFB-Wunsch dann auf die identifizierten Täter umlegen. Ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus 2016 befürwortet den Anspruch auf Regress. Sollten sich die Täter ehrenamtlich-sozial engagieren, kann die Strafe um weitere 15% reduziert werden.
Strittig bleiben weiterhin die Strafen für sogenannte Schmähplakate. Ob Plakate beleidigend seien oder der Meinungsfreiheit unterliegen, entscheidet der DFB. Eintracht Frankfurt hat beispielsweise bisher fast 1 Millionen Euro Strafe gezahlt. Eine Übersicht der ewigen Strafentabelle findet ihr hier.
Vergehen | 1. Bundesliga | 2. Bundesliga | 3. Liga | |
Abbrennen von Pyrotechnik | 1.000 € | 600 € | 350 € | pro Gegenstand |
Werfen von Pyrotechnik | 3.000 € | 1.500 € | 750 € | pro Gegenstand |
Eindringen auf das Spielfeld | 3.000 € | 2.000 € | 1.000 € | pro Person |
Werfen von Gegenständen | 1.000 € | 500 € | 300 € | pro Gegenstand |
Unsportliche Banner bis 3m² | 2.000 € | 1.000 € | 500 € | |
Unsportliche Banner ab 3m² | 8.000 € | 4.000 € | 2.000 € |
Weiterhin können folgende Umstände Auswirkungen auf die Strafen haben:
Umstand | Strafen-Erhöhung | Umstand | Strafen-Minderung |
Spielunterbrechung bis 1 Minute | + 20 % | Identifizierung von einem Täter | - 25 % |
Spielunterbrechung ab 1 Minute | + 50 % | Identifizierung bis zu 50 % der Täter | - 50 % |
Spielunterbrechung ab 5 Minuten | + 100 % | Identifizierung von mehr als 50 % der Täter | - 75 % |
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